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Kofferpacken Tipps damit während derReise nichts zerknittert

Kaum ein Reisender, der das nicht kennt: Man kommt am Urlaubsort an, öffnet den Koffer - und stellt fest, dass die Hälfte der Kleidungsstücke völlig zerknittert ist. Mit diesen Tipps zum richtigen Packen lässt sich das vermeiden.

Wer im Urlaub gerne einkauft, reist mit halbleerem Koffer. Damit darin die Kleidungsstücke nicht herumrutschen und verknittern, wird der Koffer am besten mit Luftpolstern oder weichem Schaumstoff aufgefüllt. Das empfiehlt der Modeberater Andreas Rose aus Frankfurt. Empfindliche Schuhe sollten Reisende mit Socken oder Schuhspannern ausstopfen und in einen Sack stecken.
Rose rät, Hosen, Röcke und Kleider ungefaltet in den Koffer zu legen. Darauf kommen ein paar Hemden oder T-Shirts. Was von den unten liegenden Kleidungsstücken übersteht, wird dann darübergeschlagen. Hemden und Blusen bleiben am ehesten in Form, wenn sie zugeknöpft verreisen, eine Zwischenlage T-Shirts oder Seidenpapier ist ratsam. Schwere Sachen sollten im Koffer immer unten liegen - bei Rollkoffern auf der Seite, an der die Rollen sind.

(18.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.