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Kontrolle am Airport Nehmen nur die USA Fingerabdrücke?

Schutz vor Terroristen: An US-amerikanischen Flughäfen werden von den Reisenden auch biometrische Daten erfasst - wie Fingerabdrücke. Mit ihrem Vorgehen stehen die USA nicht alleine da.

Bei der Einreise in Länder außerhalb des Schengen-Raums kontrollieren Grenzbeamte den Pass und das Visum, falls eines nötig ist. In einigen Ländern geht die Einreise-Kontrolle aber noch etwas weiter: Fingerabdrücke werden genommen - zum Beispiel in den USA. Mit der Aufnahme biometrischer Daten wurde 2004 begonnen. Dazu gehört neben den Fingerabdrücken auch ein Digitalfoto, erklärt das Auswärtige Amt (AA) in Berlin.

Aber die USA sind nicht das einzige Land, das Fingerabdrücke verlangt. Seit 2007 erfasst etwa auch Japan biometrische Daten von Reisenden, also Fingerabdrücke und Gesichtsfotos, erklärt das AA. Südkorea erfasst seit 2012 biometrische Daten und Fingerabdrücke von Ausländern. Singapur wird nach Medienberichten im Juni 2016 damit beginnen, Fingerabdrücke von Reisenden zu scannen und speichern. Mit den Fingerabdrücken wird die Identität von Reisenden überprüft. Das diene der inneren Sicherheit, erläutert das US Department of Homeland Security. Es soll also beispielsweise die Einreise von Terroristen verhindert werden. In diesem Zusammenhang soll auch ausgeschlossen werden, dass sich jemand als eine andere Person ausgibt. Das Office of Biometric Identity Management (OBIM) helfe dabei, die biometrischen Daten zu sammeln, zu speichern und zu analysieren - und die Beobachtungsliste mit potenziell gefährlichen Personen auf dem neuesten Stand zu halten.
 
(05.02.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.