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REISE und PREISE

Kreuzfahren »Aida Prima« wird am 7. Mai in Hamburg getauft

Die »Aida Prima« wird am 7. Mai 2016 in Hamburg getauft. Die Taufe des neuen Flaggschiffs von Aida Cruises soll der Höhepunkt des 827. Hamburger Hafengeburtstages werden, teilte die Reederei mit.

Am Morgen des 7. Mai läuft die »Aida Prima« gemeinsam mit der »Aida Aura« in den Hamburger Hafen ein. Die »Prima« macht dann am neuen Cruise Center Steinwerder fest. Das Feuerwerk zur Taufe wird am Abend in Höhe der Landungsbrücken gezündet.

Die Auslieferung der »Aida Prima« hatte sich zweimal verschoben. Ursprünglich sollte das Schiff bereits im Frühjahr 2015 fertig werden, dann wurde die Jungfernfahrt für Oktober 2015 angesetzt. Beide Termine konnten wegen Verzögerungen bei den Bauarbeiten in der japanischen Werft nicht gehalten werden. Die »Aida Prima« wird bereits ab 30. April 2016 ab Hamburg zu Fahrten in Westeuropa aufbrechen.

(11.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.