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Kreuzfahrt Motorengeräusche gehören auchzu Premium-Suite

Ein Kreuzfahrtschiff ist eine schwimmende Stadt, die angetrieben und fortbewegt werden muss. Dazu braucht es Motoren. Mit deren Geräuschen müssen sogar die Luxus-Gäste an Bord leben, entschied nun ein Gericht.

Auf Kreuzfahrtschiffen müssen Passagiere mit Motorgeräuschen rechnen. Solange das übliche Maß nicht überschritten wird, sei eine Minderung des Reisepreises nicht gerechtfertigt, auch nicht für Passagiere in einer Premium-Suite, urteilte das Landgericht Rostock (Aktenzeichen: 9 O 147/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. Dabei kann es sich sowohl um Lärm vom Schiffsmotor handeln, als auch um Geräusche von Motoren, die für den Betrieb von Klimaanlagen oder Lüftung dienen.
In dem Fall hatten die Kläger auf einem Kreuzfahrtschiff eine Premium-Suite für eine Karibikreise gebucht. Unterhalb des zur Kabine gehörenden Sonnendecks befand sich ein Lufteinzug zum Betreiben der Lüftungsanlagen. Über den von diesem verursachten Lärm beschwerten sich die Kläger.

Das Gericht wies die Klage ab, die Reisenden hätten keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Zwar könne eine übermäßige Lärmbelästigung grundsätzlich ein Reisemangel sein. Sie müsse jedoch hingenommen werden, wenn sie im üblichen Rahmen bleibe. Eine außergewöhnliche Lärmbelästigung hätten die Kläger jedoch nicht beweisen können. Hinzu komme, dass die Reederei in ihrem Katalog auf Motorengeräusche hinwies. Auch aus dem Umstand, dass die Kläger eine Premium-Suite gebucht hätten, ergebe sich nicht das Anrecht auf eine besonders ruhige Kabine.

(30.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.