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REISE und PREISE

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Kreuzfahrt Schiffstypischer Lärm -  keine Preisminderung

Gerichtsurteil: Wer eine Kreuzfahrt bucht, muss damit leben, dass das Schiff Geräusche verursacht. Wer wegen schiffstypischer Geräusche den Preis mindern will, hat schlechte Karten.

Auf einer Kreuzfahrt müssen Reisende das Geräusch von Anker und Bugstrahlruder als schiffstypische Geräusche hinnehmen. Fühlen sie sich dadurch gestört, rechtfertigt das keine Minderung des Reisepreises, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 76/15). Bei dem Fall hat eine Frau gegen eine Reederei geklagt, weil sie sich von den Geräuschen beim An- und Ablegen des Schiffs massiv gestört fühlte. Auch über Außenreinigungsarbeiten beklagte sie sich. Die Klägerin verlangte eine Minderung des Reisepreises um zwei Drittel. Von der Reederei hatte sie lediglich 170 Euro als Entschädigung bekommen. Doch vor Gericht scheiterte sie. Die beanstandeten Geräusche seien hinzunehmen, auch wenn sie das subjektive Wohl beeinträchtigen, heißt es im Urteil. Sofern der Lärm nicht über das Maß des normalen Betriebs hinausgeht - etwa bei einem Defekt - , rechtfertige dies keine Preisminderung.

(27.09.2016, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.