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Kreuzfahrt Wo wird man auf dem Schiff schneller seekrank?

Eine gängige Meinung beim Thema Seekrankheit lautet: Vorne und hinten auf dem Schiff wird man schneller seekrank als in der Mitte. Aber stimmt das eigentlich?

Generell schon. Die Wellenbewegungen fallen vorne und hinten auf dem Schiff etwas stärker aus als in der Mitte. Der Effekt sei ähnlich wie bei einer Wippe, erklärt Martin Dirksen-Fischer, Leiter des Hafenärztlichen Dienstes in Hamburg.
 
Aber: Heute haben viele Schiffe Bewegungsstabilisatoren. Die Meereswogen haben so normalerweise keinen allzu großen Effekt mehr. Außerdem haben weitere Faktoren Einfluss darauf, ob jemand seekrank wird - zum Beispiel die Ernährung. Wer sich an Bord gesund ernährt und so insgesamt über eine stabile Grundverfassung verfügt, sei schon einmal weniger anfällig für die Seekrankheit, erklärt der Experte.
 
Seekrank wird man, weil das Gehirn eine andere Mitteilung erhalte als der Körper: Der Passagier sieht etwas anderes, als er fühlt. Es kann dann schon helfen, den Horizont zu betrachten. Das bringt die Bewegungen des Schiffes wieder mit den anderen Sinneseindrücken in Einklang.
 
(28.01.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.