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Kreuzfahrten Aida bietet erstmals Kanaren-Kreuzfahrten an

Kanarische Inseln lohnen sich immer, zu jeder Jahreszeit. Künftig fährt Aida Cruises fährt auch im Sommer zu den Kanarischen Inseln. Neue Routen in der Region kombinieren die Inseln mit den Azoren.

Aida Cruises steuert 2016 erstmals im Sommer zu den Kanarischen Inseln. Dabei stehen auch die Azoren im Fokus. Neue Routen in der Region wurden ins Angebot aufgenommen. Sie kombinieren die Kanaren mit den Azoren. Das teilte die Reederei mit.
 
Die neue »Aida Prima« steuert ab dem 30. April einmal pro Woche ab Hamburg europäische Metropolen an und ist das erste Schiff, das ganzjährig Fahrten ab Deutschland anbietet. Fünf weitere Schiffe der Flotte fahren ab Hamburg, Kiel und Warnemünde in die Ostsee, nach Norwegen, zu den Britischen Inseln und zum Polarkreis.
 
Neu ist zum Beispiel eine Fahrt mit der »Aida Vita« nach Norwegen inklusive Lofoten und Nordkap. Im Mittelmeer fahren im Sommer 2016 insgesamt fünf Aida-Schiffe auf elf Routen. Neue Häfen sind Nizza, Ibiza, Menorca, La Spezia, Propriano auf Korsika und Souda Bay auf Kreta.
 
Im Winter 2016/17 hat Aida drei Winterreisen nach Norwegen im Programm, bei denen sich die Gäste auf die Suche nach Polarlichtern machen. Weitere Ziele im Winter sind unter anderem die Karibik, Thailand, die Kanaren, der Orient und Indien. Neue Häfen sind El Hierro, St. Thomas in der Karibik und Costa Maya in Mexiko.
 
Der 276 Seiten umfassende Katalog »Fernweh« von Aida enthält mehr als 90 Reisen zwischen März 2016 und April 2017.

(07.10.2015, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.