fbpx

Kreuzfahrten Bei Routenabweichung gibt'snicht zwingend Geld zurück

Weicht ein Kreuzfahrtschiff von seiner Route ab, kann das ein Reisemangel sein. Die Katalogbeschreibung »Auf See« heißt aber nicht zwangsläufig, dass die Passagiere eine bestimmte Sicht auf umliegendes Land haben, urteilte das Amtsgericht München.

In dem Fall hatte ein Ehepaar eine 14-tägige Nordland-Kreuzfahrt gebucht. In der Routenbeschreibung war angegeben, an welchem Tag welcher Hafen angelaufen wird und wann sich das Schiff auf See befindet. Eine Skizze stellte zeichnerisch eine Umrundung von Spitzbergen dar. Das Ehepaar legte bei der Buchung Wert auf eine Kabine auf der Backbordseite, um die Inselgruppe zu sehen. Tatsächlich umrundete das Schiff die Insel jedoch nicht. Das Ehepaar verlangte daraufhin einen Teil des Reisepreises zurück.
Das Amtsgericht wies die Klage ab: Es sei nur eine unwesentliche Modifikation der Route vorgenommen worden (Az.: 222 C 31886/12). Grundsätzlich könne zwar die Nichteinhaltung einer Route oder eine fehlende Umfahrung einer Insel ein Reisemangel sein. Bei der gebuchten Kreuzfahrt sei jedoch für den maßgeblichen Tag die Beschreibung »Auf See« angegeben worden. Es sei den Reisenden nicht zugesichert worden, dass es an solchen Seetagen möglich sei, beispielsweise die nächste Inselküste zu sehen.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.