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Kreuzfahrten Internationale Reedereien gebenGas in China

Die großen Reedereien verlegen immer mehr neue Schiffe nach China. Dort liegen Kreuzfahrten im Trend. Die Schiffe werden ganz speziell auf die Urlaubsbedürfnisse der Chinesen angepasst.

Europa und Nordamerika - das waren bis vor kurzem die wesentlichen Märkte für die großen internationalen Kreuzfahrtreedereien. In China - sprich für chinesische Urlauber - wurden meist nur kleinere und ältere Schiffe eingesetzt. Doch das verändert sich gerade grundlegend.

Norwegian Cruise Line, Royal Caribbean oder MSC geben in Asien mächtig Gas. Angesichts der hohen Wachstumsraten - in China lagen diese zuletzt bei rund 80 Prozent pro Jahr - ist das kein Wunder.

So kündigte jetzt Norwegian Cruise Line an, den für 2017 geplanten Neubau direkt nach der Fertigestellung nach China zu schicken. Das Schiff soll speziell für den chinesischen Markt konzipiert und ausgestattet sein. Wie das genau aussehen soll, ließen die Verantwortlichen noch offen. Als Beispiele wurden lediglich die Bereiche Service, Küche und Unterhaltung genannt. Gebaut wird das Schiff derzeit in der Meyer Werft Papenburg.

Wie ein Schiff für den chinesischen Markt aussehen kann, lässt sich derzeit bereits bei der »Quantum of the Seas« von Royal Caribbean beobachten. Das 2014 in Dienst gestellte Schiff war zwar ursprünglich nicht für Asien entworfen worden, wurde aber mittlerweile umgebaut. So gibt es statt dem im amerikanischen Stil gehaltenen Diner »Johnny Rockets« einen »Kung Fu Panda Noodle Shop«. Auch das gerade erst eingeführte Dynamic Dining mit freien Essenszeiten wurde wieder rückgängig gemacht. Chinesen würden lieber in größeren Gruppen mit einem Reiseleiter essen, so die Begründung der Reederei. Weitere Neuerungen im Zuge der »Chinafication« sind chinesische Shops und spezielles Entertainment.

Neben der »Quantum of the Seas« schickt Royal Caribbean 2016 ein weiteres Megaschiff nach Asien: Die »Ovation of the Seas« wird direkt nach der Indienststellung in Tianjin positioniert. Auch bei MSC hat man den Trend erkannt. So fährt die »MSC Lirica« von Mai 2016 an ab Shanghai. Eventuell folgt noch ein weiterer Neubau. Nicht-Chinesen finden sich auf den Schiffen meist selten. Die Reedereien vermarkten sie meist auch gar nicht in anderen Ländern.

Bei den deutschen Reedereien gibt es - naturgemäß - keine Pläne, Schiffe für den asiatischen Markt abzuziehen. Das würde auch gar keinen Sinn machen, ist ihr Produkt doch geradezu auf den deutschen Markt zugeschnitten. Meist sind sie - wie Aida Cruises - ohnehin Teil einer internationalen Reederei. Aber als Fahrtgebiet erfreut sich Asien auch hier wachsender Beliebtheit. So ist Tui Cruises im bevorstehenden Winter erstmals in Asien unterwegs - vor allem mit deutschen Passagieren an Bord.

(14.10.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.