fbpx

Kreuzfahrten Mehr Treibstoffzuschläge für Schiffe

Immer mehr Kreuzfahrtreedereien erheben Treibstoffzuschläge bei ihren Passagieren. Mit Tui Cruises und der Deilmann-Reederei sind jetzt zwei weitere Anbieter hinzugekommen.

Passagiere auf der »Mein Schiff« von Tui Cruises müssen den Treibstoffzuschlag bei Neubuchungen vom 19. April an bezahlen. Bei Deilmanns »Deutschland« gilt der Aufschlag ab 3. Mai. Tui Cruises erhebt nach eigenen Angaben 5 Euro pro Person und Nacht auf dem Schiff. Als Grund nennt das Unternehmen in Hamburg die stark gestiegenen Ölpreise. Außerdem werden Kerosinzuschläge für die Anreise fällig: für Hin- und Rückflug innerhalb Deutschlands 8 Euro, nach Malta und Mallorca 10 Euro sowie nach Antalya, Dubai und Gran Canaria 18 Euro pro Person. Wer in La Romana in der Dominikanischen Republik oder in Barbados an Bord geht, bezahlt 30 Euro zusätzlich. Für Kinder bis 14 Jahre verlangt Tui Cruises keine Aufschläge.

Bei der Reederei Peter Deilmann werden 9 Euro zusätzlich pro Person und Nacht fällig. Als Kerosinaufschlag erhebt die Reederei in Neustadt/Holstein 25 Euro für Flüge innerhalb Europas und 75 Euro für Interkontinentalstrecken - jeweils für Hin- und Rückflug. Zahlen müssen die Aufschläge laut einer Firmensprecherin alle Kunden, die ab dem 6. April oder bereits vor mehr als vier Monaten gebucht haben.

Andere Anbieter hatten bereits im März Zuschläge angekündigt. So verlangt Aida Cruises 5 Euro pro Nacht. Bei Plantours & Partner sind es 8 Euro, bei Phoenix Reisen 6 Euro und bei der britischen Reederei Cunard 3 Euro. Wer mit Hurtigruten zu den Fjorden Norwegens kreuzt, bezahlt 6 Euro pro Nacht zusätzlich - bei den Expeditionsreisen hängt die Höhe des Aufschlags dagegen von der Reisedauer und Entfernung ab.

(07.04.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.