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Kreuzfahrten Phoenix Reisen chartert die MS »Deutschland«

Das ehemalige ZDF-»Traumschiff« bekommt einen neuen Anstrich: Im kommenden Jahr fährt die MS »Deutschland« im Nordmeer für Phoenix Reisen. Die erste Fahrt führt durch die norwegischen Fjorde.

Das Gerücht kursierte schon länger, nun wurde es offiziell bestätigt: Phoenix Reisen hat die MS »Deutschland« für die Sommersaison 2016 und die darauffolgenden Sommer gechartert. Das gab der Bonner Reiseveranstalter bekannt.

Das ehemalige ZDF-»Traumschiff« wird im kommenden Jahr im Nordmeer unterwegs sein. Am 14. Mai 2016 startet die erste Reise zu den norwegischen Fjorden. Weitere Kreuzfahrten führen zum Nordkap und nach Spitzbergen, durch die Ostsee sowie nach England und Grönland.

Die »Deutschland« geht im Frühjahr 2016 zunächst in die Werft und erhält dort den Phoenix-Schriftzug und einen türkisen Anstrich. Das Schiff wird außerdem renoviert. Die Außenkabinen auf den Decks 7 und 8 erhalten französische Balkone, kündigte Phoenix Reisen an.

Im vergangenen Sommer fuhr die MS »Deutschland« für den Bremer Veranstalter Plantours. Es war längere Zeit spekuliert worden, wer das Schiff im Sommer 2016 chartern würde. Im Winter wird es nun als Universitätsschiff von der Organisation »Semester at Sea« in den USA eingesetzt. Der neue Eigentümer, der Konzern Absolute Nevada LLC, hatte sein Interesse signalisiert, das Traditionsschiff wieder nach Deutschland zu verchartern.

Der vorherige Eigentümer und die zugehörige Reederei Peter Deilmann hatten Ende Oktober 2014 Insolvenz anmelden müssen. Die »Deutschland« war seit 1999 Drehort für die ZDF-Serie »Das Traumschiff« und damit einem breiten Publikum bekannt. Der Fernsehsender setzt für die Serie nun das Kreuzfahrtschiff »Amadea« von Phoenix Reisen ein.

(06.11.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.