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Kreuzfahrten Roboter sollen bei RoyalCaribbean Cocktails mixen

Royal Caribbean International will auf der »Quantum of the Seas« Roboter als Cocktailmixer einsetzen. Das gab die US-amerikanische Reederei bekannt. Das Kreuzfahrtschiff soll im November seine Jungfernfahrt von Cape Liberty in New Jersey aus antreten.

Zu den technischen Neuerungen gehören darüber hinaus digitale Armbänder, die den Weg durch das Schiff weisen, als Zimmerschlüssel dienen und mit denen die Gäste Einkäufe an Bord tätigen können. Die neue App Cruise Planner soll es Gästen ermöglichen, sich über Landausflüge, Wellness-Behandlungen und Restaurants vor und während der Reise zu informieren und sie gleich zu buchen. Die ebenfalls neue App Royal iQ ist dafür bestimmt, die Termine in einem persönlichen Kalender zu verwalten.
Um ein schnelleres Boarding zu gewährleisten, können Gäste künftig die entsprechenden Formulare bereits vorab online ausfüllen. Den Weg ihrer Gepäckstücke sollen sie an Bord der »Quantum oft the Seas« mittels Smartphone überwachen können - möglich wird dies durch sogenannte RFID-Tags, die Funksignale über den jeweiligen Standort der Taschen und Koffer an die Besitzer schicken.

(02.09.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.