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Kreuzfahrten Royal Caribbean fährt erstmals zum Polarkreis


Royal Caribbean bietet in seinem Katalog für 2012 und 2013 erstmals Kreuzfahrten zum Polarkreis an.

Zudem kündigt die US-Reederei an, dass es künftig eine kostenlose Anfahrt mit dem Zug zum Flughafen bei Abflügen aus Deutschland gebe.

Die Schiffe »Brilliance of the Seas« und »Vision of the Seas« werden im kommenden Sommer zu den Fjorden Norwegens und zum Polarkreis fahren, erklärt die US-Reederei. Neu ist außerdem die kostenlose Anfahrt mit dem Zug zum Flughafen bei Abflügen aus Deutschland, die auch das Tochterunternehmen Celebrity Cruises im kommenden Jahr anbietet.

Im Sommer 2012 werden neun Schiffe von Royal Caribbean im Mittelmeer kreuzen. Im Winter zieht die Reederei die Flotte in der Karibik zusammen. Urlauber können dann auf 15 Schiffen Fahrten durch die Inseln buchen. Neben diesen beiden Schwerpunkten bietet die Reederei Kreuzfahrten nach Australien, Alaska und um die Arabische Halbinsel an. Wer bis zum 30. September bucht, erhält auf einigen Fahrten ein Bordguthaben von bis zu 1000 US-Dollar.

(18.08.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.