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Kreuzfahrten Schiffe können norwegische Häfen nicht anlaufen

In den größten Häfen Norwegens streiken derzeit die Lotsen - zahlreiche Kreuzfahrtschiffe müssen deshalb einen Bogen um das Land machen.

Und das bedeutet der Streik für Kreuzfahrer: In den vergangenen Tagen war vor allem Oslo betroffen, nun hat sich der Streik auf Bergen und Geiranger ausgeweitet, erklärte eine Sprecherin von Visit Norway. Mehrere Kreuzfahrtschiffe hätten ausgerechnet zu Beginn der Hochsaison andere Routen einschlagen müssen. Allein in der kommenden Woche seien rund 20 Anläufe geplant gewesen.
Mit zwei Schiffen ist derzeit die deutsche Reederei Aida Cruises rund um Norwegen unterwegs. Laut Sprecher Hansjörg Kunze habe man in einem Fall bereits eine Route ändern müssen. Nun beobachte Aida die Situation und suche nach Ausweichrouten für den Fall, dass der Streik weiter andauern sollte. »Wir bedauern die Situation für unsere Gäste sehr«, so Kunze.
Ohne Störungen läuft dagegen der Betrieb der Hurtigruten. Deren Schiffe können laut Visit Norway planmäßig fahren, da die Kapitäne keine Lotsen benötigen.

(02.06.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.