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Norovirus Zum Schutz oft Hände waschen

Auf drei US-Kreuzfahrtschiffen hat sich das Norovirus ausgebreitet - in solchen Fällen müssen Passagiere verstärkt auf Hygiene achten. Was hilft, ist gründliches Händewaschen.

Um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, sollten die Passagiere sich vor und nach dem Essen sowie nach dem Toilettengang stets gründlich die Hände waschen, rät Annika Hering, Hafenärztin in Kiel. Auf den meisten Schiffen seien zudem Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Diese sollten Passagiere ausgiebig nutzen und das Mittel lange einwirken lassen.
Auf dem Kreuzfahrtschiff »Crown Princess« waren in der vergangenen Woche 364 Passagiere und 30 Besatzungsmitglieder erkrankt. Auch auf der Fahrt in dieser Woche traten Norovirus-Symptome bei 55 Passagieren und 56 Crewmitgliedern auf. Die Fahrt wurde deshalb nach Angaben der Reederei Princess Cruises verkürzt. Auch auf der »Ruby Princess« traten mehrere Fälle auf. Bei der Reederei Royal Caribbean war die »Voyager of the Seas« betroffen, wie die örtlichen Behörden bestätigten. Hering sieht das jedoch nicht als ungewöhnliche Häufung an. »Januar und Februar ist Norovirus-Hochzeit«, erklärt die Ärztin.
Zu den Symptomen der Erkrankung zählen Erbrechen und Durchfall. Leiden Passagiere darunter, rät Hering, auf jeden Fall in der Kabine zu bleiben und nicht das Bordhospital aufzusuchen. Stattdessen sollte das ärztliche Personal auf das Zimmer gerufen werden, um Mitreisende nicht anzustecken. Denn das Norovirus breite sich besonders schnell aus.
Kreuzfahrtschiffe müssen gehäufte Erkrankungen den Behörden der angelaufenen Häfen melden. Hierfür gelten laut Hering je nach Passagieranzahl verschiedene Meldeschwellen. Betroffene Schiffe werden dann von den örtlichen Hafenärzten begutachtet.
Auf den Schiffen der beiden deutschen Reedereien Tui Cruises und Aida Cruises werden vorbeugend Maßnahmen ergriffen. »Wir raten Gästen an Bord, sich mehrmals täglich die Hände mit Seife und heißem Wasser zu waschen«, so Alexa Hüner, Sprecherin von Tui Cruises. Darüber hinaus gebe es an Bord ebenfalls Desinfektionsspender. Diese hat auch Aida laut Sprecherin Kathrin Heitmann aufgestellt. Darüber hinaus gebe es Empfehlungen zum Gesundheitsschutz.

(09.02.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.