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Sie suchten Komfort und Luxus auf hoher See, doch sie fanden den Tod. Jedes Jahr verschwinden mehr als 20 Menschen an Bord von Kreuzfahrtschiffen

Sie suchten Komfort und Luxus auf hoher See, doch sie fanden den Tod. Jedes Jahr verschwinden mehr als 20 Menschen an Bord von Kreuzfahrtschiffen

KreuzfahrtschiffeJährlich verschwinden mehr als 20 Menschen

Eine Frau geht über Bord und überlebt zehn Stunden in der Adria. Ähnliche Fälle enden oft tödlich: Jedes Jahr verschwinden mehr als 20 Menschen auf Kreuzfahrtschiffen. Weltweit kämpfen Hinterbliebene für strengere Sicherheitsvorkehrungen - und stoßen auf Granit.

Wasserrutschen an Bord, überbordende Buffets und fulminante Unterhaltungsprogramme: Moderne Kreuzfahrtschiffe werben mit einem Luxus, der oft selbst Sterne-Hotels in den Schatten stellt.

Die Industrie boomt seit Jahren, beflügelt von Urlaubern, die sich neben exotischen Hafen-Stopps auf bis zu 16 Decks Entspannung und Entertainment erhoffen. Doch manchmal entpuppt sich die Urlaubsidylle als Alptraum.

So wie jetzt im Fall einer britischen Touristin, die am Samstagabend (18. August) in der kroatischen Adria von einem Kreuzfahrtschiff stürzte und erst nach zehn Stunden aus dem Meer gerettet wurde. Hier ging die Sache glücklich aus. Doch manche Passagiere bleiben verschwunden - nicht nur durch Unfälle. Der Strafrechtler und TV-Anwalt Alexander Stevens geht sogar so weit, das Kreuzfahrtgeschäft als «ein Eldorado für Mordgetriebene» zu beschreiben.

«Tatsächlich verschwinden im Schnitt jedes Jahr über 20 Menschen von Bord eines Kreuzfahrtschiffes», erläutert Ross Klein, Professor für Maritime Studien von der kanadischen Universität Neufundland auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Insgesamt 315 solcher Fälle hat der Kreuzfahrt-Experte seit dem Jahr 2000 dokumentiert.

Suizide, Alkoholmissbrauch oder Unfälle sind die Ursache

Ein Teil der Vermisstenfälle sei auf Suizide zurückzuführen, erklärt der Experte, andere Fälle seien das Resultat unglücklicher Unfälle, oft als Folge von Alkoholmissbrauch. «Besorgniserregend ist jedoch, dass es in rund 30 Prozent aller Fälle keinen Anhaltspunkt gibt, was mit den Passagieren geschehen sein könnte», sagt Klein.

Für die Hinterbliebenen folgen in der Regel Jahre der quälenden Ungewissheit. Ein Mann, der dies am eigenen Leib erleben musste, ist der Amerikaner Kendall Carver. Seine erwachsene Tochter Merrian verschwand 2004 von Bord eines Kreuzfahrtschiffes. «Als Angehöriger habe ich sehr gelitten. Nicht nur, weil ich einen geliebten Menschen verloren habe, sondern vor allem, weil die Reederei mit allen Mitteln versucht hat, den Vorfall zu vertuschen», erzählt er sichtlich bewegt per Videoanruf.

Die Tragödie beginnt am 1. September 2004, als Carvers Tochter plötzlich für mehrere Tage nicht zu erreichen ist. Carver findet heraus, dass sie Tickets für ein amerikanisches Kreuzfahrtschiff gekauft hatte. Er ruft die Reederei an, die ihm nach drei Tagen bestätigt, dass Merrian zwar an Bord gewesen sei, aber nach der zweiten Nacht ihre Kabine nicht mehr benutzt habe.

«Hier begann für uns die Odyssee», sagt der alte Mann, tiefe Trauer in der Stimme. Nach Carvers Darstellung verweigert die Reederei seiner Familie die Kooperation und behauptet, Videoaufnahmen seien längst überspielt worden. «Sie haben alles Mögliche getan, die Ermittlungen zu behindern», sagt Carver. Er alarmiert das FBI, engagiert Privatdetektive und reicht am Ende Klage ein. «Ich wollte mich von dieser milliardenschweren Maschinerie nicht unterkriegen lassen», sagt er.

Viereinhalb Monate später entscheidet ein Gericht, dass Carver mit dem Steward sprechen darf, der für die Kabine seiner Tochter zuständig war. Dieser sagt aus, dass er Merrian bereits nach zwei Tagen vermisst gemeldet habe. Sein Vorgesetzter habe ihn jedoch angewiesen, die Sache einfach «zu vergessen». Später habe dieser ihre persönlichen Gegenstände einfach entsorgt. «Jetzt wussten wir, dass wir es mit einer Vertuschungsaktion zu tun hatten», sagt Kendall, seine Stimme bebend vor Wut.

Negative Berichterstattung wird verhindert

«So schockierend das klingen mag - es ist fast schon ein typisches Verhalten», urteilt Ross Klein. Negative Presse sei schlichtweg schlecht für das Geschäft. «Kreuzfahrtschiffe sind ein Wohlfühlprodukt. Deshalb würden Reedereien fast alles tun, um negative Berichterstattung zu verhindern», meint er.

Auf Anfragen der dpa zu dem Branchenthema reagieren nur wenige Reedereien. Eine davon ist der deutsche Kreuzfahrt-Riese Aida. «Die Sicherheit unserer Passagiere ist für uns die oberste Priorität», sagt Martina Reuter, Pressesprecherin von Aida Cruises, dem deutschen Zweig der britisch-amerikanischen Carnival-Gruppe. Das Problem an Notfallsystemen bei Mann über Bord sei, dass es dafür noch keine internationalen Standards gebe. «Trotzdem arbeitet Carnival an einer technischen Lösung», sagt sie.

Aida-Konkurrent Tui Cruises («Mein Schiff») will sich nicht äußern und verweist auf den Verband der Kreuzfahrtindustrie Clia (Cruise Lines International Association). Dort heißt es, heutige Kreuzfahrtschiffe seien die sichersten, die jemals unterwegs gewesen seien. Sicherheitsvorkehrungen wie etwa einheitliche Mindesthöhen für die Reling seien da, um zu verhindern, dass Passagiere, die sich verantwortungsvoll verhalten, von Bord fallen können. «Es sind keine Fälle bekannt, bei denen jemand, der sich verantwortungsvoll benommen hat, versehentlich über die Reling eines Kreuzfahrtschiffes gefallen ist.»

Videobasierte Notfallsysteme sollen helfen

Die Kreuzfahrtgesellschaft MSC Cruises hatte Ende 2017 die Einführung eines videobasierten Notfallsystems an Bord seines neuesten Flaggschiffes verkündet und sieht sich hier als Branchenvorreiter. Das hochmoderne System soll Mann-über-Bord-Notfälle schneller und zuverlässiger erkennen.

Der Fall der verschwundenen Merrian bringt am Ende doch noch etwas Positives mit sich. Rund 14 Monate nach ihrem Verschwinden gründet Kendall Carver die «International Cruise Victims»-Organisation, eine Vereinigung, die nach eigener Darstellung «Opfer der Kreuzfahrt-Industrie» vertritt. «Wir wollten eine Plattform schaffen, auf der sich Angehörige gegenseitig unterstützen und auch politisch etwas ins Rollen bringen können.» Dank seines Einsatzes verabschiedet der US-Kongress 2010 den «Cruise Vessel Security and Safety Act».

Dieser sieht unter anderem 250.000 US-Dollar Strafe für Reedereien vor, wenn das Verschwinden eines Passagiers nicht innerhalb von vier Stunden gemeldet wird. Zudem schreibt er vor, dass Schiffe, die US-Häfen ansteuern, ein automatisches Man-Overboard-System installiert haben müssen. Grund zum Feiern ist das für die Hinterbliebenen jedoch nicht.

«Viele Reedereien haben das System auch bis heute nicht installiert. So kann es Stunden dauern, bis das Verschwinden eines Passagiers bemerkt wird», sagt Jim Walker, einer der prominentesten Anwälte für Seerecht aus Miami, per Videochat. Er behauptet: «Den Reedereien geht es nur ums Geld. Es ist günstiger, einen Vermisstenfall zum Selbstmord zu deklarieren, als in teure Sicherheitssysteme zu investieren.»

(21.08.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.