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Ein kühles Bier auf dem Hauptplatz der kroatischen Insel Hvar - das ist tabu. Der örtliche Tourismusverband verweist Besucher zum Alkoholtrinken in Gaststätten

Ein kühles Bier auf dem Hauptplatz der kroatischen Insel Hvar - das ist tabu. Der örtliche Tourismusverband verweist Besucher zum Alkoholtrinken in Gaststätten

Foto: Jens Kalaene

Kroatien Verbote verprellen Touristen

Der EU-Beitritt Kroatiens sollte der Tourismusindustrie in diesem Jahr einen ordentlichen Schub verschaffen.  Zum Ärger der Touristen steckt immer noch viel Sand im Getriebe.

Seit Wochen herrscht am FKK-Strand «Punta Kriza» in der kroatischen Adriastadt Rovinj Aufruhr. Auch die Medien des Landes berichten immer wieder über den bekannten Nacktbadestrand. An dem zwei Kilometer langen Abschnitt, den seit Jahrzehnten jährlich bis zu 10.000 ausländische Urlauber besuchen, stehen Schilder, die vor »Exhibitionismus und unzüchtigen Handlungen« warnen.
 
Uniformierte Sittenwächter »vertreiben die Gäste wie die Vogelgrippe«, hat die örtliche Zeitung »Glas Istre« festgestellt. »Wie die Glaubenswächter im Iran!«, empören sich Touristen. »Warum schockt ein nackter Penis im Meer immer noch mehr als das Fischen mit Dynamit?«, fragt die Zeitung »Novi list« in Rijeka irritiert.

 
Auf der nahe gelegenen Insel Krk sorgte kürzlich die Angestellte im größten Tourismusbüro für einen Skandal, weil sie auf einer öffentlichen Facebook-Seite die vielen Touristen als »absolute Idioten« beschimpfte. Auf der Insel Hvar verteilte der Tourismusverband vielsprachige Merkblätter, in denen er den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verbot: »Dafür gibt es Gaststätten«, heißt es dort.
 
Doch die sind oft unverhältnismäßig teuer. Bei den heimischen Zeitungen meldeten sich zahlreiche aufgebrachte Gäste, die für einen Cappuccino fünf und für eine kleine Flasche Mineralwasser vier Euro gezahlt hatten. Und das bei einem Durchschnittseinkommen von umgerechnet nur 743 Euro. Nach einem Preisvergleich des ADAC bei Urlaubsnebenkosten war Kroatien teurer als Spanien, Griechenland oder die Türkei.
 
In der Urlauberhochburg Split müssen Touristen für Mietwagen besonders tief in die Tasche greifen. Nach einer Meldung der kroatischen Zeitung »Poslovni Dnevnik« sind die Kosten für einen Mietwagen im internationalen Vergleich nur in drei Städten höher als in der kroatischen Hafenstadt. Das Onlineportal «Danas» hat eine Umfrage unter heimischen Gästen gemacht: Für 90 Prozent sind die Urlaubskosten an der Küste deutlich zu hoch.
 
Dabei räumen die Hoteliers selbst in der Hochsaison Nachlässe von bis zu 50 Prozent ein, um doch noch Urlauber zum Aufenthalt zu bewegen. Zwar berichtete das Tourismusministerium in dieser Woche von einem dreiprozentigen Einnahmeplus bei Ausländern - rund ein Drittel von ihnen Deutsche und Österreicher. Doch die Praktiker bezweifeln diese Angaben. Nach Darstellung der Polizei kamen allein an den ersten beiden Juliwochenenden 400.000 weniger ausländische Gäste als im vergangenen Jahr zu diesem Zeitpunkt.
 
Die Urlauberinseln Solta und Pag in der nördlichen Adria mussten über einen längeren Zeitraum ohne Wasser auskommen. Die Insel Murter am mittleren Küstenabschnitt war zeitweise ohne Strom. Noch schlimmer erging es in dieser Woche 70.000 Urlaubern in der montenegrinischen Hochburg Budva. Dort fiel wegen Überlastung des Netzes an nur einem einzigen Tag der Strom dreimal jeweils für Stunden aus. In der kroatischen Stadt Senj im Norden wurde ein Hotel mit 66 vorwiegend ausländischen Gästen wegen Steuerschulden vorübergehend geschlossen.
 
Wenn den Touristen wegen hoher Nebenkosten das Bargeld ausgeht, stecken sie an vielen Orten in Schwierigkeiten. Denn zahlreiche Restaurants und Souvenirgeschäfte weigern sich, Kreditkarten zu akzeptieren. In Sachen Extremkosten übertrifft Montenegro den nördlichen Nachbarn Kroatien aber noch um Längen. Während einige kroatische Hotels 20 Euro am Tag für einen Sonnenschirm mit zwei Liegen verlangen, betragen die Kosten im montenegrinischen Sveti Stefan sogar 75 Euro.
 

(12.08.2013, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.