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Koffer gepackt: Reisen besitzt für die Deutschen einen extrem hohen Stellenwert

Koffer gepackt: Reisen besitzt für die Deutschen einen extrem hohen Stellenwert

Foto: Tobias Hase

Kurzurlaub So verreisen die Deutschen

Noch nie haben die Deutschen mehr Urlaubsreisen gemacht als im vergangenen Jahr. Warum das so ist, und warum wir immer kürzer in Urlaub gehen, erklärt Prof. Martin Lohmann.

Nicht einmal mehr zwei Wochen dauert der Haupturlaub der Deutschen. Der Wert geht seit vielen Jahren nach unten. Aber jetzt ist der Tiefpunkt erreicht, glaubt Prof. Martin Lohmann, einer der Verantwortlichen der Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen, die auf der Reisemesse ITB (Publikumstage: 8./9. März) in Berlin vorgestellt wurde.
 
Die Deu tschen sind seit Jahren in unverändert guter Reiselaune, auch bei den Lieblingszielen tut sich kaum etwas. Wird Ihnen da als Tourismusforscher nicht langweilig?
 
Lohmann: Im Gegenteil. Die extrem hohe Stabilität unter sehr wechselnden Rahmenbedingungen ist sehr interessant. Die Deutschen verreisen, egal ob es wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme gibt oder nicht. Das weist darauf hin, dass Reisen und Urlaube für die Deutschen einen sehr hohen Stellenwert besitzen.

 
Warum i st den Deutschen das Reisen so wichtig?
 
Lohmann: Die Motive sind vielfältig. Da lassen sich natürlich nicht alle Leute über einen Kamm scheren. Reisen ist eine hervorragende Möglichkeit, aus dem Alltag herauszukommen, Entspannung zu finden, die man in den eigenen vier Wänden nicht hätte. Man lernt etwas von der Welt kennen aus eigener Anschauung, was auch die Neuen Medien nicht ersetzen können.
 
Die Rah menbedingungen stimmen ja auch. Die Wirtschaft läuft gut...
 
Lohmann: Das Wesentliche ist die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage, sprich, wie beurteilen die Menschen ihre eigene Situation. In den Jahren der Finanzkrise waren die Bundesbürger durchaus etwas skeptischer, das hätte riskant für die Urlaubsnachfrage werden können. Aber selbst damals verreisten die meisten dann doch. Und jetzt schauen viele mit großer Zuversicht auf die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem die längere Urlaubsreise im Sommer hat einen immens hohen Stellenwert. Einen Kurzurlaub lassen die Deutschen dann doch eher mal weg.
 
Aber au ch die lange Urlaubsreise wird kürzer. Warum?
 
Lohmann: Die Urlaubsreisedauer ist im vergangenen Jahr noch einmal um 0,2 Tage zurückgegangen. Die meisten Urlaube dauern zwei Wochen, das ist zu so etwas wie einer Standardlänge geworden. Da wird sich auch in Zukunft wenig ändern. Aber richtig ist, dass es langfristig eine Veränderung gegeben hat vom dreiwöchigen Urlaub zum zweiwöchigen - aber das ist eben eine Entwicklung über rund 30 Jahre.
 
Wird es in Zukunft noch kürzer?
 
Lohmann: Die ganzen Zahlen muss man differenziert sehen. Wir haben sehr unterschiedliche Situationen je nach Reiseziel. Ich mache mal ein Beispiel: In Österreich haben die Reisen im Winter eine immer stärkere Bedeutung. Die Winterreisen sind aber eher zusätzliche Reisen. Sie sind kürzer als die Sommerreisen. Der Sommer spielt in Österreich keine so große Rolle mehr. Also sinkt der durchschnittliche Wert deutlich. Im Mittelmeerraum dagegen, wo die Art der Reise weitgehend gleichbleibt, ist die Reisedauer seit vielen Jahren konstant. Die Verkürzung der Reise ist also ein Ergebnis davon, dass sich die Struktur des Reisens verändert hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der Sommerurlaub irgendwann weniger als eine Woche dauern wird.
 
Wie ste ht es um die Kurzreisen?
 
Lohmann: Kurzurlaube sind kein Ersatz für längere Reisen, sondern eine Ergänzung. Wer eine längere macht, macht auch eine kurze. Aber hier haben wir bei weitem keine so stabile Situation wie bei längeren Reisen. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: Wie liegen die Feiertage, wie ist das Wetter, was ist im Portemonnaie?
 
Die Ran gliste der beliebtesten Urlaubsziele hat sich kaum verändert. Warum fahren die Deutschen immer an die gleichen Ziele.
 
Lohmann: Das tun sie nicht. Deutschland ist zwar insgesamt gesehen weiter das beliebteste Urlaubsziel. Dahinter folgen Spanien, Italien, Türkei. Aber schaut man auf das Individuum, ist die Situation eine ganz andere. Deutlich über ein Drittel der Reisen geht zu einem Ziel, wo der Reisende vorher noch nie war. Der Einzelne probiert also durchaus gerne mal etwas Neues aus. Der Durchschnittsbürger interessiert sich für sieben unterschiedliche Reiseziele. Das führt auch dazu, dass Krisen in einzelnen Ländern nicht zu einem Rückgang der touristischen Gesamtnachfrage führen.
 
Wie ste ht es um die Krisenländer?
 
Lohmann: In Griechenland hat die Nachfrage im Grunde schon 2012 wieder angezogen. Das Land ist in einer Situation, dass es touristisch so viel zu bieten hat, was Deutsche schätzen: Klima, Kultur, Kulinarik. Sobald die Rahmenbedingungen stimmen, kommen die Deutschen zurück.
 
Gilt da s auch für Ägypten?
 
Lohmann: Ja - vielleicht nicht ganz so rasch wie in Griechenland, weil in Ägypten mehr Vermarktungsstufen dazwischen liegen. Zum Beispiel planen Kreuzfahrtreedereien langfristig ihre Routen. Aber wenn das Land grundsätzlich Stabilität zeigt, wird es dort sicher bald wieder nach oben gehen.
 
Gibt es auch eine Gewinnerdestination?
 
Lohmann: Ein Beispiel ist Kroatien. Das Land etabliert sich wieder als die Urlaubsdestination, die es vor dem Jugoslawien-Krieg bereits war. Da gibt es eine ziemliche klare Nachfrage aus dem Süden von Deutschland. Kroatien ist mittlerweile ein wichtiges Pkw-Reiseziel geworden.
 
Und Städtereisen? Da hat sich nach Ihren Zahlen die Nachfrage seit dem Jahr 2000 verdoppelt...
 
Lohmann: Da habe ich persönlich auch immer gedacht, da muss doch irgendwann mal Schluss sein. Aber viele der Kurzurlaube sind eben Städtereisen. Ein wichtiger Grund für den Boom sind die guten Verkehrsverbindungen.
 
Die Städte bauen natürlich ihre Angebote auch immer weiter aus...
 
Lohmann: Vieles ist angebotsgetrieben. Die Städte widmen sich viel stärker als früher dem Tourismus und haben das als wichtigen Wirtschaftsfaktor erkannt. Dafür tut man etwas mit Events oder städtegestalterisch. Das gilt nicht nur für Metropolen, auch andere Städte strengen sich sehr an.
 
(06.03.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.