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Last Minute Immer weniger gefragt

Der Markt für Last Minute-Urlaub schrumpft weiter. 2010 buchten nur noch 13,8 Millionen Bundesbürger ihren Urlaub auf den letzten Drücker. Eine Million weniger als im Jahr zuvor. 2008 hatten sich sogar noch 31,1 Millionen Deutsche für Spontanurlaub entschieden.

Für den Rückgang im vergangenen Jahr sei »im wesentlichen die Fußball-WM verantwortlich gewesen«, kommentiert Dominik Rossmann vom Münchner Marktforschungsinstitut Ulysses Web Tourismus seine – seit 2003 regelmäßig durchgeführte – jährliche Marktanalyse.

Insgesamt wurden 2010 rund 18 Millionen Kurzfristreisen gebucht, 2009 waren es knapp 21 Millionen und 2008 sogar noch 43,1 Millionen gewesen. Entsprechend sanken auch die Umsätze: Spülten Urlauber 2008 noch 23,9 Milliarden Euro und 2009 etwas mehr als zehn Milliarden Euro in die Kassen der Anbieter, liefen 2010 nur noch knapp acht Milliarden Euro durch die Bücher. Insgesamt hat das Münchner Institut für seine - im Januar 2011 durchgeführte - Untersuchung 1129 Konsumenten befragt.

(11.02.2011, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.