fbpx

Linkspartei Recht auf Urlaub für Armeauf Kosten der Allgemeinheit

In einem Interview mit der Welt hat die Parteichefin der Linkspartei, Katja Kipping, die Meinung geäußert, dass alle Menschen mit niedrigen Einkommen, also Sozialleistungs- und Wohngeldberechtigte, ein Recht auf Urlaub haben sollten.

Sie könnte sich vorstellen, dass diese Menschen einen Gutschein über 500 Euro erhalten, damit sie sich z. B. für zwei Wochen in einer Jugendherberge mit Vollpension einmieten können. Besonders an die Kinder denkt die Parteichefin: sie sollten kostenlos Urlaub im Ferienlager machen können. Eine nette Idee - dadurch entstehen jedoch immense Kosten, die von der Allgemeinheit bezahlt werden müssten.
Aber was ist mit den Menschen - z. B. Familien mit nur einem Hauptverdiener, die mit ihrem Einkommen gerade mal so über die Runden kommen und deswegen keine Hilfeleistungen vom Staat bekommen, aber trotzdem keine Möglichkeit haben, Geld für einen Urlaub zurück zu legen?

(11.08.14, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.