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London Streik schränkt Betrieb von Airport-Zubringern ein

Die Londoner Airport-Zubringer Heathrow Express und Heathrow Connect werden am 23. und 26. Mai bestreikt. Wie der Betreiber der Bahnlinie mitteilt, fallen die Züge des Heathrow Connect an beiden Streiktagen komplett aus.

Neben den streikbedingten Ausfällen des Londoner Airport-Zubringers Heathrow Connect sollen die Züge des Heathrow Express statt viertelstündlich nur alle halbe Stunde verkehren. Das gilt auch für die Shuttlebusse zwischen Terminal 1, 3 und Terminal 4.
Der Streik trifft die britische Hauptstadt besonders hart, da mit den »Bank Holidays« vom 23. bis zum 26. Mai ein langes Wochenende bevorsteht, an dem der Flughafen Heathrow stark frequentiert ist.
Zudem droht vom 24. bis zum 27. Mai ein weiterer Streik die Londoner U-Bahn lahmzulegen, teilt die britische Gewerkschaft Unite mit. 40 Techniker planen den Ausstand, allerdings seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

(22.05.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.