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REISE und PREISE

L'TUR Zusätzliche Bahn-Tickets zum Schnäppchenpreis

Die L'TUR Tourismus AG bietet ab sofort neben der 19-Euro-Sparpreisaktion weitere 111.111 Schnäppchen-Tickets für Zugfahrten durch Deutschland und Europa an.

Die besonders günstigen Angebote sind bis zum 19. April exklusiv bei L'TUR erhältlich - natürlich nur, solange der Vorrat reicht. Schnell sein lohnt sich gleich doppelt, da der Kurzfristspezialist aus Baden-Baden noch einen Urlaubsgutschein gratis obendrauf packt. Mit dem Last Minute Kontingent von L'TUR fahren Sparfüchse bereits ab 27 Euro in der 2. Klasse bundesweit mit der Bahn. Die zusätzlichen Schnäppchen-Tickets gelten für das gesamte Fernverkehrsnetz. Zugreisen sind mit allen EC, IC oder ICE möglich. Schon ab 37 Euro geht es mit dem Last Minute Kontingent von L'TUR außerdem in neun europäische Länder - optimal zum Beispiel für eine Städtereise am Wochenende, z. B. nach Paris, Kopenhagen, Wien oder Verona. Sämtliche Spar-Tickets können online unter www.ltur.com gekauft und per Kreditkarte bezahlt werden.

(08.04.16, l-tur)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.