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Lufthansa-Streik Umbuchung erst nach Flugannullierung

Weitere Streiks hat die Gewerkschaft der Lufthansa-Flugbegleiter bereits angekündigt. Um das befürchtete Chaos an den Flughäfen zu mindern, hat die Airline zwei Drittel ihrer Flüge für Freitag gestrichen. Betroffene können also jetzt handeln.

Sobald ein Flug annulliert ist, können Reisende kostenlos auf die Bahn umbuchen oder ihr Ticket zurückgeben. »Dieses Recht steht Fluggästen erst zu, wenn der Flug offiziell annulliert wurde«, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eventuell erfolge eine Umbuchung oder Stornierung im Voraus auf Kulanz, andernfalls bleibt der Kunde möglicherweise auf seinen Mehrkosten sitzen. Die Gewerkschaft der Lufthansa-Flugbegleiter hat für diesen Freitag bundesweit Streiks angekündigt - und die Lufthansa hat rund zwei Drittel ihrer Flüge gestrichen.
Fluggäste können am Schalter oder im Internet Ersatztickets für ihre Flüge erhalten - bei Letzterem erspart sich der Reisende die Anfahrt und das Schlangestehen. Überall gilt aber: »'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' - sprich: Wer zuerst am Schalter ist, erhält den nächsten verfügbaren Flug«, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Der Passagier kann sich auch entscheiden, ob er die Reise überhaupt noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut dem ADAC den Kaufpreis erstatten. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Reisende für Umbuchungen oder eventuelle Entschädigung an seinen Reiseveranstalter wenden.

(06.09.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.