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Luftverkehr Pilotinnen landen die Maschinennicht weicher

Eine 33-jährige Pilotin erzählt in ihrem Buch »Kaufen Sie noch ein Los, bevor wir abstürzen« von ihren Erfahrungen mit Kollegen und Fluggästen.

Die welt.de hat die Pilotin, die das Buch unter dem Pseudonym »Julia November« veröffentlicht, interviewt. Dabei kam heraus, dass es immer noch Vorurteile gegen weibliche Piloten gibt. Es ist sogar vorgekommen, dass Passagiere wieder aussteigen wollten, als sie erfuhren, dass sie von einer Frau an ihr Flugziel geflogen werden sollten. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass Passagiere sie für eine Dame der Kabinencrew gehalten haben. Bei einer anderen Pilotin hinterließ ein Passagier sogar die Nachricht auf der Serviette, dass das Cockpit kein Ort für Frauen sei.
Grundsätzlich meint Frau »November«, dass eine Frau am Steuer nicht besser oder schlechter fliegt, als die männlichen Kollegen, auch wenn häufig angenommen wird, dass die Landung bei Frauen vielleicht sanfter ist - was Frau »November« aber bestreitet.

(16.04.14, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.