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Luxushotels Die teuersten ersten Adressen

Deutschlands teuerste Hotels drehen Jahr für Jahr an der Preisschraube. Das war auch 2010 so.

Die Nummer eins - Brenner´s Park-Hotel & Spa in Baden-Baden – nahm im vergangenen Jahr im Schnitt 411 Euro für ein Zimmer. 2009 waren es noch 373 Euro und 2006 beispielsweise erst 350 Euro gewesen. Um 30 auf 300 Euro stiegen die Tarife im The Charles in München, gleich 60 Euro mehr – oder ebenso 300 Euro – nahm der Bayerische Hof, auch in München ansässig. 2006 hatte diese Nobelherberge noch 226 Euro verlangt.

Rang vier der kostspieligsten Luxushotels nimmt das Hotel Bareiss (2010: 288 Euro/2009: 259 Euro) ein, vor dem Münchner Vier Jahreszeiten (278/236). Zu den »Top Ten« der ersten Adressen mit den höchsten Tarifen – so geht aus einer Statistik der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) weiter hervor – gehörten im vergangenen Jahr zudem das das Adlon Kempinski (259/248) in Berlin, das – erst Ende April 2010 eröffnete - Grand Spa Arosa Sylt (225), das Louis C. Jacob (207/190) in Hamburg, das Intercontinental (202/169) in Düsseldorf und das Colombi Hotel (193/187) in Freiburg.

(06.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.