fbpx

Madeira Wegen Dengue-Fieber vorMücken schützen

Auf der portugiesischen Ferieninsel Madeira sollten sich Urlauber konsequent vor Mückenstichen schützen. Dort grassiert seit Anfang Oktober das von den Insekten übertragene Dengue-Fieber.

Auch bei Reiserückkehrern in Deutschland und anderen EU-Ländern sind schon mehrere Fälle von Dengue-Fieber festgestellt worden. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) in Hamburg mit.
Wer nach dem Madeiraurlaub Fieber hat, sollte sofort zum Arzt gehen und keine Medikamente mit Acetylsalicylsäure (ASS) nehmen. Sie erhöhen die Gefahr von Blutungen. Neben Fieber macht sich die Tropenkrankheit durch meist starke Muskel- und Gelenkschmerzen bemerkbar. Hinzu kommen können Blutungen und Kreislaufversagen.
Zum konsequenten Mückenschutz gehört das Tragen hautbedeckender Kleidung, das Auftragen von mückenabwehrenden Mitteln (Repellents) auf die Haut und das Schlafen unter Moskitonetzen oder in mückensicheren Räumen. Weiteren Schutz bietet das Imprägnieren von Kleidung und Moskitonetzen mit Insektiziden, erläutert die DTG.

(20.11.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.