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Mail-Postfach von Veranstalter Keine Durchsuchung 

Urlauber dürfen in einem Rechtsstreit nicht verlangen, dass das E-Mail-Postfach ihres Veranstalters untersucht wird.

So entschied das Landgericht Duisburg, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Das gilt auch dann, wenn strittig ist, wann genau eine Beschwerde-E-Mail bei dem Reiseunternehmen eingegangen sein soll. Im verhandelten Fall hatte der Kläger behauptet, er habe eine E-Mail an den Veranstalter geschickt und sich darin über ein schmutziges Badezimmer im Hotel beklagt. Eine Woche darauf habe er sich an die Reiseleitung gewandt. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen - und den Blick ins E-Mail-Postfach lehnte das Gericht ab (Aktenzeichen: 12 S 67/10).

Die Frau des Klägers erklärte vor Gericht sogar, ihr Mann habe zunächst nur die Reiseleitung informiert. Weil diese daraufhin das Zimmer reinigen ließ, sei nicht zu erkennen, dass der Kunde noch Ansprüche gegen seinen Veranstalter habe, entschied das Landgericht. Wie schon zuvor das Amtsgericht hielt es die Forderung des Touristen auf Rückzahlung des Reisepreises für unangemessen.

(25.3.11, dpa/tmn) 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.