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REISE-PREISE

 

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Mal kurz weg Drei Last-Minute-Tipps für den Oster-Kurztrip

Wer sich Last Minute für eine Reise zu Ostern entscheidet, kann mit diesen hilfreichen Tipps viel sparen.

Oft entsteht der Plan spontan - noch über Ostern schnell einen Kurztrip machen! Dabei sind viele Reiseziele rund um Feiertage besonders voll und damit teuer. Diese drei Last-Minute-Tipps helfen dabei, doch noch ein halbwegs günstiges Angebot zu bekommen:



1. Reiseziel variieren
Klar, manche wollen über Ostern unbedingt nach Paris, London oder Rom. Dann wird es eben auch ein bisschen teurer. Wer einfach nur weg will - ob Städtereise oder Skiauszeit -, der sollte sich nicht auf ein oder zwei Ziele festlegen. Reisebüro-Mitarbeiter zum Beispiel kennen oft gute Alternativen zu den gefragten Hotspots, erklärt der Deutsche Reiseverband (DRV) - beispielsweise zum Skifahren nach Bulgarien statt in die bekannten Wintersportzentren in den Alpen. Natürlich kann auch jeder Urlauber individuell suchen.

2. Anderer Abflughafen
Oft kann schon ein anderer Abflughafen den Preis für den Flug deutlich senken, weil dort zum Beispiel andere Airlines abheben. REISE & PREISE rät daher, im Zweifel auf nahegelegene andere Flughäfen auszuweichen. Eine kurze Bahn- oder Busreise dorthin könne günstiger sein als der Aufschlag für einen teureren Flug.

3. Airlines kombinieren
REISE & PREISE rät, Flugangebote zu kombinieren, indem man mit einer Airline hin und mit einer anderen wieder zurückfliegt. Auch das kann den Preis für den Flug drücken und den Ostertrip günstiger machen. Oder man verzichtet aus Umweltgründen aufs Fliegen und sucht sich ein nahegelegenes Ziel, das per Bahn oder Bus erreichbar ist.

(08.02.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.