fbpx

Malaria Todesfälle rückläufig

In den letzten 10 Jahren sind die Todesfälle um ca. 38 Prozent zurückgegangen.

Malaria wird von einem Parasiten verursacht, der Plasmodium genannt wird. Dieser Parasit wird über die Stiche befallener Moskitos übertragen. Im menschlichen Körper vermehren sich die Parasiten in der Leber und infizieren dann die roten Blutzellen.

Symptome schließen Fieber, Kopfschmerzen und Erbrechen ein und erscheinen normalerweise zwischen 10 und 15 Tagen nach dem Moskitostich. Wird die Krankheit nicht behandelt, kann Malaria schnell lebensgefährlich werden, indem sie die Blutversorgung zu lebenswichtigen Organen stört.

So sterben jedes Jahr ca. 800.000 Menschen an dieser tückischen Krankheit. Vor allem in Afrika sterben jedes Jahr immer noch hunderttausende Menschen. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: In immer mehr Ländern gilt Malaria als ausgerottet. In den letzten 10 Jahren sind die Todesfälle um ca. 38 Prozent laut der Welt­gesund­heits­orga­nisation (WHO) zurückgegangen. Einen Anteil an diesem Erfolg sollen z. B. mit Insektiziden behandelte Moskitonetze und neue Medikamente haben.

(20.10.11, rp)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.