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Malaysia Emirates fliegt mit der A380 nach Kuala Lumpur

Die internationale Fluggesellschaft Emirates setzt auf einem ihrer drei täglichen Nonstopflüge von Dubai nach Kuala Lumpur seit gestern Jets vom Typ Airbus A380 mit 489 Sitzplätzen ein.

Der A380-Flug EK346 startet täglich um 4.05 Uhr in Dubai und landet um 14.55 Uhr am Kuala Lumpur International Airport. Der Rückflug EK347 verlässt die malaysische Hauptstadt um 19.30 Uhr und erreicht Dubai um 22.30 Uhr (jeweils Ortszeiten).

Die Emirates A380 ist mit vielen Annehmlichkeiten ausgestattet: First-Class-Passagiere entspannen in einer der 14 Privat-Suiten, deren Sitze sich in ein komplett flaches Bett verwandeln lassen und können eine der zwei großzügigen Spa-Duschen nutzen. Für Passagiere der First und Business Class gibt es eine exklusive Bord-Lounge mit Bar im Oberdeck. Die Business Class verfügt über eine neue Generation von Flachbettsitzen mit jeweils direktem Zugang zum Gang. In allen Klassen sorgen die Stimmungsbeleuchtung »Mood Lighting« sowie das Unterhaltungsprogramm »ice« mit bis zu 1.200 On-Demand-Kanälen auf einem individuellen Bildschirm für ein einmaliges Flugerlebnis.

Emirates setzt die A380-Flotte von seinem internationalen Drehkreuz Dubai aktuell auf den besonders nachfragestarken Routen nach München, London-Heathrow, Paris, Toronto, Dschidda, Bangkok, Seoul, Sydney, Auckland, Peking, Manchester, Hongkong, New York-JFK, Shanghai, Rom und Johannesburg ein. Ab Juli 2012 wird Tokio und ab Oktober 2012 Melbourne täglich nonstop mit dem Emirates-Flaggschiff bedient.

(2.1.2012, rp)

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Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)