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Volle Strände auf Mallorca: Der Massentourismus macht der Insel zu schaffen

Volle Strände auf Mallorca: Der Massentourismus macht der Insel zu schaffen

Foto: Julian Stratenschulte

Mallorca-Reise Mallorca will mehr Winterurlauber

Im Sommer zu voll, im Winter zu leer: Mallorcas neue Regierung sucht nach Wegen, um die Touristenmassen besser über das Jahr zu verteilen. Bisher waren die Versuche, mehr Urlauber im Herbst oder Winter auf die Insel zu locken, jedoch wenig erfolgreich.

Es wird immer voller - an den Stränden, in den Hotels, in den Jachthäfen und Ankerbuchten von Mallorca. Die neue Linksregierung auf der spanischen Inselgruppe der Balearen will gegen den extremen Andrang zur Hauptsaison ankämpfen und die Insel verstärkt als Winterreiseziel bewerben.

Knapp 1,7 Millionen Touristen wurden im Juli auf Mallorca gezählt, gut 300 000 mehr als noch vor fünf Jahren. Nach dem Spitzenjahr 2014 zeichnet sich gerade ein neuer Rekord ab. Deshalb soll Mallorca jetzt als Winterreiseziel etabliert werden.

So mancher Urlauber, der das Gedränge allmählich satthat, würde es den Politikern danken. Doch die Hoteliers prophezeien schon jetzt: Das wird nicht klappen. Die Leute kämen schließlich nach Mallorca, um im Sommer in der Sonne am Strand zu liegen und im Meer zu baden.

Mallorca-Urlauber Bernd Grundmann aus Hamburg erzählt, er und seine Familie hielten sich im Urlaubsort Cala Ratjada, wo ihr Hotel steht, meist nur abends und zum Schlafen auf. »An den beiden kleinen Stränden ist es uns zu voll«, sagt er. Seine Frau Sylvia pflichtet ihm bei: Sie habe das kleine Fischerdorf vor über 25 Jahren als verschlafenes Nest mit gerade mal einer Diskothek kennengelernt und sei nun regelrecht schockiert über die Auswüchse des Massentourismus. »Man hätte schon längst etwas tun müssen, um das zu verhindern«, meint sie.

Die neue Balearen-Regierung will es nun versuchen. »Die Touristenzahlen in den Sommermonaten sind extrem, inzwischen haben die Urlauber selbst das Gefühl, dass sich zu viele Menschen auf der Insel drängen«, sagte Tourismusminister Biel Barceló von der Linkspartei Més der Deutschen Presse-Agentur. Im August 2014 verzeichnete Mallorca über 1,7 Millionen Urlauber, im Dezember kamen dagegen gerade mal 122 000 Besucher. Dieses Ungleichgewicht zwischen Haupt- und Nebensaison gelte es zu entschärfen.

Die Frage ist nur wie. Man müsse die Insel verstärkt als Reiseziel zum Wandern, Radfahren und für andere Sportaktivitäten anpreisen, schlägt Barceló vor - wohlwissend, dass diese Idee nicht ganz neu ist. Auch Mallorcas Gastronomie, die Märkte und Dorffeste lohnten ganzjährig einen Besuch. »Wir müssen den Leuten klarmachen, dass die Insel auch im Winter viel zu bieten hat«, sagte der Minister.

Doch die Sache hat einen Haken - an dem schon so mancher Tourismusminister gescheitert ist: So lange es im Winter keine besseren Flugverbindungen und billigere Tickets gibt, werden die Besucherzahlen kaum steigen. »Diese Barriere müssen wir als erste überwinden«, betonte Barceló. Man wolle mit den Fluggesellschaften verhandeln. Ein britischer Billigflieger kündigte immerhin an, die Insel künftig schon im Februar statt erst im März anzusteuern.

Dass die Airlines den Mallorca-Flugplan im Winter deutlich eindampfen, liegt auch daran, dass in der Nebensaison kaum Hotels geöffnet sind - ein Missstand, den die Balearen-Regierung zu beseitigen versucht. Allerdings scheinen die Hoteliers, die sich über die ab Herbst 2016 geplante Touristensteuer ärgern, wenig kooperativ.

»Die Leute wollen Sonne und Strand«, sagte Inmaculada Benito, die Geschäftsführerin des inselweiten Hotelverbands. Eine Umverteilung der Touristenscharen von der Haupt- auf die Nebensaison werde daher nicht gelingen. Für 2016 rechnet Benito erneut mit Spitzenwerten. »Die Aussichten sind gut, wir hoffen, dass die Urlauberzahlen nicht zurückgehen«, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Dagegen fordert Miquel Ángel March, der Bürgermeister von Pollença, mit den immer neuen Besucherrekorden müsse Schluss sein. »Wir müssen uns von der Fixierung auf die Urlauberzahlen verabschieden«, sagte der Ex-Chef des Umweltverbandes Gob der »Mallorca Zeitung«. Das touristische Angebot und die Übernachtungsplätze in Hotels und Appartements dürften nicht weiter zunehmen. »Jeder schreit nach Qualitätstourismus, aber wenn am Ende nicht elf, sondern nur noch zehn Millionen Urlauber kommen, sind alle entsetzt.«

Eine Maßnahme, die ein weiteres Ansteigen der Touristenzahlen verhindern könnte, bestünde im rigorosen Verbot der Ferienvermietung von Privatappartements. Solche Vermietungen finden bisher in einer gesetzlichen Grauzone statt und treiben immer wildere Blüten. Ein Verbot hält March allerdings für kaum durchsetzbar. «Das würde die Leute nicht davon abhalten, es trotzdem zu tun.» Barceló beteuert, man wolle das Vermieten von Privatwohnungen regeln und beispielsweise Mindeststandards festlegen.

Es ist kein leichtes Unterfangen also, die Jahr für Jahr wachsenden Touristenzahlen in den Griff zu bekommen. Das ist auch Urlauber Bernd Grundmann klar. »Ein bisschen weniger wäre wirklich schön, aber wie will man selektieren?«, fragt sich der Hamburger. Für ihn steht schon jetzt fest: »Wenn es hier noch voller wird, werde ich mir wohl ein anderes Reiseziel suchen.«


(02.09.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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