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Trotz Touristenabgabe werden die Strände an der Mittelmeerinsel Mallorca nicht gleich leer bleiben

Trotz Touristenabgabe werden die Strände an der Mittelmeerinsel Mallorca nicht gleich leer bleiben

Foto: Julian Stratenschulte

Mallorca-Urlaub Touristenabgabe ab 2016 bis zu 2 Euro

Urlauber sollen auf Mallorca etwas zum Erhalt des Ferienparadieses tun. Die Regionalregierung will sie schon bald zur Kasse bitten. Den Hoteliers auf Mallorca ist das ein Dorn im Auge.

Mallorca-Urlauber sollen vom kommenden Jahr an eine Touristenabgabe zahlen. Die Taxe werde bis zu 2 Euro pro Tag und Urlauber betragen. Sie soll auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera in touristischen Unterkünften jeder Art erhoben werden.

Auch die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die in den Häfen der Inselgruppe anlegen, werden zur Kasse gebeten. Das gab die Regionalregierung der spanischen Inselgruppe der Balearen in Palma de Mallorca bekannt. Wann mit der Erhebung begonnen wird, stand zunächst nicht fest.
 
Die Balearen-Regierung hatte ursprünglich geplant, die Steuer ab Ende 2016 einzuziehen. Ministerpräsidentin Francina Armengol schloss aber nicht aus, dass die Abgabe bereits im Frühjahr eingeführt wird. Die Höhe soll nach der Art der Unterkünfte variieren.
 
Kreuzfahrttouristen und die Gäste von Fünf-Sterne-Hotels sowie Luxus-Appartements sollen nach den Plänen der Regierung in der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober den Höchstsatz von 2 Euro pro Tag zahlen. In Hostels, Berghütten oder auf Campingplätzen soll der Mindestsatz von 0,50 Euro gelten.
 
In der Nebensaison vom 1. November bis zum 31. März sollen die Tarife auf jeweils die Hälfte reduziert werden. Kinder unter 14 Jahren würden von der Abgabe befreit, teilte die Regierung mit. Dagegen sollten Einheimische und auf Mallorca lebende Ausländer bei Übernachtungen in touristischen Unterkünften die Taxe zahlen müssen.
 
Die von drei Linksparteien gebildete Balearen-Regierung erhofft sich von der Touristenabgabe Einnahmen in Höhe von 50 bis 80 Millionen Euro im Jahr. Sie will die Gelder zur Erhaltung der Umwelt und zur Verbesserung des touristischen Angebots verwenden. »Die Besucher werden dazu beitragen, das Paradies der Balearen zu erhalten«, sagte Tourismusminister Biel Barceló.
 
Die Hoteliers und Unternehmen der Reisebranche sind gegen die Abgabe. Sie hatten auch die «ecotasa» (Ökosteuer) heftig bekämpft, die die Urlauber von Mai 2002 bis Oktober 2003 auf Mallorca und den anderen Balearen zahlen mussten.
 
Die Reisebranche sah in der Abgabe einen Hauptgrund dafür, dass viele Deutsche Mallorca damals den Rücken kehrten. Die Mallorca-Touristen selbst protestierten kaum gegen die Steuer und äußerten häufig sogar Verständnis.
 
(15.10.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.