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Trinken ohne Pause: Ein Eimer mit Strohhalmen steht am Strand von Arenal auf Mallorca

Trinken ohne Pause: Ein Eimer mit Strohhalmen steht am Strand von Arenal auf Mallorca

Foto: Julian Stratenschulte

Mallorca-Urlaub Angst vor Sommer am Ballermann

Nach der Aufhebung der »Benimmregeln« befürchten Geschäftsleute und Medien auf Mallorca negative Auswirkungen für die Playa de Palma. Das Rathaus beteuert aber: Ein Comeback der gemeinschaftlichen Sangría-Besäufnisse wird es nicht geben.

Mallorca erwartet für den kommenden Sommer einen neuen Besucherrekord. Doch bei den Ladenbesitzern und Hotelbetreibern am Ballermann geht trotzdem die Angst vor der Hauptsaison um.

Schuld sind die Richter am Oberen Gericht der Balearen, die vor wenigen Tagen die 2014 mit Pauken und Trompeten eingeführten »Benimmregeln« für die Playa de Palma mit sofortiger Wirkung gekippt haben. »Im Rahmen dieser Verordnung waren für uns doch so wichtige Punkte wie der illegale Handel, Straßenvandalismus und Graffiti bekämpft worden«, klagt etwa der Präsident des Handelsverbandes Pimeco, Bernat Coll.

 
Die »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben« hatte im Hauptstadtbezirk der spanischen Urlaubsinsel nicht nur Trinkgelage wie das berüchtigte »Eimersaufen«, sondern unter anderem auch Lärmbelästigung, das Tragen von Badekleidung abseits der Strände, das öffentliche Pinkeln und Spucken, »aggressives Betteln« sowie das Ansprechen von Prostituierten unter Strafe gestellt. Der 113 Artikel umfassende Benimm-Katalog, der auch gegen Strandmasseure und Hütchenspieler gerichtet war, war eines der Vorzeige-Projekte der inzwischen abgewählten konservativen Stadtverwaltung.
 
So richtig zufrieden stellte die Umsetzung der Verordnung zwar auch die Befürworter nicht. Tourismus-Urgestein Francisco Marín, der den Ballermann wie kaum ein Zweiter kennt, sagte aber, das sei nach den vielen Horrorberichten vor allem in den deutschen Medien »der einzige Weg« gewesen, »um das Image der Playa zu verbessern«. »Es gibt keine andere Lösung. Entweder man setzt der Kleinkriminalität Grenzen und zivilisiert den hiesigen Partytourismus, oder wir werden alle zusammen ein schlechtes Ende nehmen«, warnte der Chef des Hotelverbandes an der berühmten Vergnügungsmeile in einem Interview des »Mallorca Magazins«.
 
Marín, Coll & Co. fürchten nun nicht nur Chaos auf dem Ballermann, sondern auch ein Wiederaufleben der Negativberichte über das »17. Bundesland«, die in Deutschland vor allem im Sommer 2013 aufflammten. Damals titelte der »Stern« mit den »Dunklen Seiten der Ferieninsel«, und andere Blätter schrieben etwa über »Glücksritter, Gescheiterte, Billigprostituierte und organisierte Banden«, die die Playa »nach Sonnenuntergang beherrschen«. 
 
Jürgen (28), der seit Jahren zwischen Mallorca und Bremen pendelt und auf der Insel kellnert, sagt: »Diese Berichte waren zwar etwas übertrieben, aber es war damals schon schlimm hier. Dank der Benimmregeln ist es etwas besser geworden, fast alle waren mehr oder weniger zufrieden damit«. Aber eben nur fast alle. Den linken Parteien, die seit Mitte 2015 Palma regieren, und auch einigen Organisationen war die städtische Verordnung, die Bußgelder zwischen 50 und 600 Euro vorsah, ein Dorn im Auge: Sie stelle einen »Angriff auf die Grundrechte der Menschen« dar, hieß es.
 
Den Konservativen wurde vorgeworfen, soziale Probleme mit Polizeigewalt lösen zu wollen. Nicht nur die wildesten Touristen würden ins Visier genommen, sondern auch und vor allem »die Schwachen der Gesellschaft«, wie Prostituierte, Obdachlose und Straßenkünstler. Von einer »Reise zurück in die Franco-Diktatur« war sogar die Rede. Ein Anwohnerverband hatte gegen die »Ordenanza« geklagt, und die Richter hoben die Verordnung wegen »fehlender Zuständigkeit« der Stadtverwaltung jetzt auf.
 
Der Präsident des Anwohnerverbandes, Joan Forteza, jubelte nach Bekanntgabe des Urteils: »Die Verordnung war sehr repressiv. Die Entscheidung des Gerichts erlaubt es den Einwohnern Palmas, wieder frische Luft in den Straßen zu atmen.« Auch Straßenmusiker Pedro (26) atmet auf. »Gegen uns sind die Bullen sogar mit Schlagstöcken vorgegangen. Ein Unding, das ist aber jetzt hoffentlich vorbei.«
 
Der sozialistische Bürgermeister José Hila, der die Benimmregeln ohnehin annullieren wollte, will das Urteil nicht anfechten. Er muss aber nun prüfen lassen, was mit den 18 000 im Rahmen der Verordnung eingeleiteten Verfahren geschehen soll. Und, wie Exzesse mit den vorhandenen Gesetzen zu verhindern sind. Die gemeinschaftlichen Besäufnisse aus den blauen Eimern würden auf jeden Fall weiter tabu sein, versicherte eine Rathaussprecherin. 
 
Andere sehen derweil größere Probleme als Saufeimer auf die Insel zukommen. Selbst mit den Benimmregeln hatte es im vorigen Sommer am Ballermann »Kriegsszenen« gegeben. Etwa bei einem Zusammenstoß zwischen deutschen Touristen und afrikanischen Straßenhändlern, als minutenlang Biergläser und Kneipenstühle durch die Luft flogen. Hotelierchef Marín warnt nun, die alten Gesetze seien für den Ballermann »zu light«. Und Kolumnistin Francesca Jaume fragte in der Digitalzeitung »Mallorcadiario« rhetorisch: »Ist es zu viel verlangt, ungestört auf die Straßen gehen zu können?«

(15.02.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.