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Eimersaufen auf »Malle«: Für Palma gilt seit Mai die »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben«

Eimersaufen auf »Malle«: Für Palma gilt seit Mai die »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben«

Foto: Julian Stratenschulte

Mallorca-Urlaub »Benimmregeln« schüren Unmut

Mallorcas Behörden machen Ernst: Inzwischen werden Bußgelder kassiert, wenn gegen neue »Benimmregeln« verstoßen wird. Damit sollen Saufgelage oder Pinkeln in der Öffentlichkeit unterbunden werden.
Über dem »Ballermann« braut sich ein Sturm zusammen. Nein, wegen des Wetters müssen sich Mallorca-Touristen in diesem Sommer kaum Sorgen machen. Bei Hoteliers, Gastwirten, Straßenkünstlern, der politischen Opposition und auch bei Besuchern der spanischen Partyinsel wächst aber der Unmut über die neuen »Benimmregeln« für Palma.
 
Seit Mai gilt die »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben« für die Inselhauptstadt. Die Polizei erhebt inzwischen auch Bußgelder. Zum Unmut des Verbandes zur Förderung des Tourismus.

 
»Das ist ein Unding«, schimpft Verbandspräsident Eduardo Gamero Mir. Klar gebe es Probleme. »Wir hatten aber schon vorher genug Gesetze, etwa zur Verhinderung von Saufgelagen, für deren Einhaltung man aber nicht gesorgt hat. Das gilt zum Beispiel für den Bereich der Kriminalität und vor allem der Sauberkeit«, sagt der 71-Jährige.
 
Bei den »Benimmregeln« handelt es sich um einen langen Strafenkatalog, der Geldbußen zwischen 50 und 400 Euro für etwa 120 verbotene Handlungen vorsieht: etwa Saufgelage unter freiem Himmel, öffentliches Pinkeln und Spucken, ruhestörenden Lärm, Stadtbummel in Badebekleidung sowie das Ansprechen von Straßenprostituierten.
 
Bislang beschränkt sich die Polizei auf sporadische Kontrollen. Bis zu 60 Beamte patrouillieren auf einem Abschnitt an der Playa de Palma in der Gegend des Party-Strandlokals »Ballermann«. Sie konzentrieren sich vor allem darauf, das Mitbringen von Bierflaschen an den Strand zu unterbinden, weil Glasscherben häufig zu Verletzungen führen.
 
Die verstärkte Polizeipräsenz führte laut Medien dazu, dass sich nächtliche Saufgelage ins südöstliche Ende des Strandgebiets in der Nachbargemeinde Llucmajor verlagerten, wo die für die Inselhauptstadt erlassenen Bestimmungen nicht gelten. Die Bewohner von Llucmajor organisierten bereits Proteste gegen die Verschmutzung ihrer Strände mit leeren Bierflaschen und Plastiktüten.

 
Am »Ballermann« geht es an diesem Sommertag schon vormittags hoch her. Eine Gruppe von jungen Männern zieht grölend am berüchtigten »Balneario 6« (Ballermann 6) vorbei. Die meisten tragen Hemden ihres deutschen Fußball-Provinzvereins, viele auch das Nationaltrikot. Männer marschieren auf der Promenade stolzen Schrittes in bayerischer Landestracht. Nicht weit davon entfernt torkelt ein Pärchen auf die Straße, zwei Autos müssen ausweichen, die junge Frau kniet nieder und übergibt sich, während ihr Begleiter laut lacht.
 
Die 82-jährige Pilar schüttelt bei ihrem täglichen Spaziergang mit Zwergschnauzer Pedro den Kopf, zeigt dann aber doch Verständnis: »Irgendwo müssen die Kinder ja schließlich feiern«, sagt sie. Ihre Familie lebt, wie die Mehrheit der auf Mallorca residierenden Spanier - und auch viele Ausländer - vom Tourismus. Wenn man fragt, kritisiert kaum jemand die mehrheitlich aus Deutschland stammenden Besucher. »Wir wollen, dass sie alle wieder hierherkommen«, sagt Pilar.
 
Manuel Sánchez vertritt mit seiner Meinung eine Minderheit: »Das ist schon schlimm, was viele Touristen hier treiben. In Arenal und Magaluf gibt es oft Schlägereien unter Betrunkenen, im Herbst ist dann alles kaputt. Zu Hause machen die das sicher nicht. Gut, dass es diese neuen Regeln gibt.« Dabei ist er Geschäftsführer des »Hostal Pinar« in Palma. Keine Angst, dass Touristen wegbleiben? «Wer weiß, dann werden sicher andere, bessere kommen», sagt Sánchez.
 
Viele, die dieser Tage nach Mallorca gekommen sind, hatten vor ihrer Reise von den neuen Benimmregeln in der Zeitung gelesen. »Davon lasse ich mir den Urlaub aber doch nicht vermiesen«, sagt Birgit. Die Sekretärin aus Krefeld verstößt gegen alte und neue Gesetze, denn sie liebt das »Eimersaufen«. »Ich mache das aber nur hier«, betont die 24-Jährige. Wenn die Polizei sie allerdings mal allzu sehr stören sollte, würde sie sich überlegen, ob sie wiederkomme. Die um sie herum am Strand sitzenden sechs Freundinnen nicken.
 
Die politische Opposition befürchtet, dass viele Touristen verärgert werden und ein anderes Reiseziel wählen könnten. Die »Vereinigte Linke« (EU) kritisiert, dass die »nutzlosen, ungerechten und repressiven Maßnahmen« dazu dienen sollen, die Schwächsten der Gesellschaft, etwa Straßenkünstler und -händler, Prostituierte und Obdachlose zu verfolgen. »Unter dem Vorwand, dass der öffentliche Frieden gestört wird, kann man jetzt jede Person überall bestrafen«.
 
»Wir wollen das Feiern und auch das Trinken nicht verbieten«, beteuert der Tourismus-Dezernent der Stadt, Álvaro Gijón. Man wolle nur Dinge eindämmen, die auch viele Touristen störten und Strand und Stadt sauberer und sicherer machen. In Palma sollen erst ab September Geldbußen kassiert werden. Aber schon jetzt weht in der Stadt ein rauerer Wind, sagt der Argentinier Jorge, der auf der Straße Schmuck verkauft. »Die Polizei macht mich jetzt fast jeden Tag an.«
 
»Wird die Polizei nun vor allem Kondome sicherstellen und Bettler festnehmen?«, fragen die Sozialistische Partei PSOE und auch die Organisation Ärzte der Welt. Stadträtin Neus Truyol von der ökologisch-nationalistischen Partei Més per Palma stimmt mit EU und Tourismusförderungschef Mir überein. »Die neuen Benimmregeln bedeuten Konfusion und Willkür«. Sie spricht von einer »Reise zurück in die Franco-Diktatur« und behauptet, die konservative Regierung wolle soziale Probleme mit Polizeigewalt lösen.
 
(14.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.