fbpx
Saufgelage am Ballermann soll es nach Willen des Gemeinderats in Palma künftig nicht mehr geben. Vergehen sollen mit Geldbußen von 1500 bis 3000 Euro geahndet werden

Saufgelage am Ballermann soll es nach Willen des Gemeinderats in Palma künftig nicht mehr geben. Vergehen sollen mit Geldbußen von 1500 bis 3000 Euro geahndet werden

Foto: Julian Stratenschulte

Mallorca-Urlaub Trinkgelage am Ballermann verboten

Mit harter Hand und hohen Bußgeldern startet Palma de Mallorca eine neue Offensive gegen allzu wilde Party-Touristen - auch am berühmten Ballermann. Weitere Maßnahmen sollen folgen.

Das berüchtigte »Eimersaufen« bleibt auch nach der Aufhebung umstrittener »Benimmregeln« tabu: Am Ballermann auf Mallorca müssen sich Touristen beim Trinken künftig zügeln.

Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat mehrere Gemeindegebiete - darunter auch weite Abschnitte der Playa mit der berühmten Vergnügungsmeile - zu »Interventionszonen im Kampf gegen öffentliche Saufgelage« erklärt. Der entsprechende Beschluss wurde nun auf einer Sondersitzung des sozialistischen Gemeinderats in Palma gebilligt und tritt ab sofort in Kraft.

 
Vergehen sollen mit Geldbußen von 1500 bis 3000 Euro geahndet werden. Normalerweise wird der übertriebene Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit nur mit 100 bis 750 Euro bestraft.
 
In den betroffenen Abschnitten der Playa sowie in anderen Bereichen wie El Jonquet oder Paseo Marítimo werden künftig nicht nur Trinkgelage auf offener Straße verboten. Zwischen Mitternacht und 8 Uhr morgens wird auch der Verkauf von Alkohol in Supermärkten, aber auch auf der Straße und aus Getränkeautomaten untersagt.
 
Wie ein Sprecher der Stadt der Onlineausgabe der «Mallorca Zeitung» bestätigte, tritt die Regelung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Man werde aber zunächst Info-Schilder anbringen und dann voraussichtlich ab April beginnen, Geldbußen zu verhängen. Weitere Maßnahmen sollen folgen, wie mitgeteilt wurde.
 
Anfang Februar hatte das Obere Gericht der Balearen die 2014 im Hauptstadtbezirk der spanischen Ferien-Insel eingeführte »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben« gekippt.
 
Der 113 Artikel umfassende Benimm-Katalog der im vergangenen Jahr abgewählten konservativen Stadtregierung hatte neben Trinkgelage unter anderem auch Lärmbelästigung und das Tragen von Badekleidung abseits der Strände unter Strafe gestellt hatte.
 
Wegen Trink- und anderer Exzesse gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme, vor allem an der Playa de Palma. Die bekannten Problemgebiete werden nun auf Grundlage von Gesetzen aus dem Jahr 2011 zu «speziellen Interventionszonen» erklärt, in denen die Polizei härter durchgreifen kann. Mit dieser Maßnahme solle die Sicherheit und das Zusammenleben im gesamten Gemeindegebiet garantiert werden, sagte der sozialistische Bürgermeister José Hila.

(08.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.