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Der Wasserstand im Stausee Gorg Blau ist extrem niedrig

Der Wasserstand im Stausee Gorg Blau ist extrem niedrig

Foto: Stephanie Schuster

Mallorca-Urlaub Wasser auf Mallorca wird knapp

Weil es im Winter kaum geregnet hat, sind die Wasserreserven auf Mallorca auf dem tiefsten Stand seit zehn Jahren. In Bergdörfern wurde der Wasserverbrauch bereits eingeschränkt. In den Touristenhochburgen ist die Lage noch im grünen Bereich.

Ein Tanklaster bringt täglich zehn Tonnen Leitungswasser nach Estellencs, um die Wasserspeicher des kleinen Dorfes an der Nordwestküste Mallorcas aufzufüllen. Zudem hat das Rathaus den Maximalverbrauch pro Haushalt und Tag auf 300 Liter beschränkt.

Den Bürgern wurde verboten, Trinkwasser zum Befüllen von Pools und zum Gießen der Gärten zu verwenden. »Das kontrollieren wir auch, und wer sich wiederholt nicht dran hält, dem drehen wir das Wasser ab«, sagt Bürgermeister Bartomeu Jover. Dank dieser Maßnahmen sei die Wasserversorgung weiterhin gewährleistet. Aber irgendwann im August »wird es mancherorts unangenehm werden«, befürchtete jüngst der Rathauschef.

 
Wenig später schlug die Regierung der Balearen für das Innere Mallorcas Alarm: Nach einer Art Vorwarnung im Juni wurde dieser Tage wegen der anhaltenden Trockenheit die Warnstufe »Alerta« ausgegeben. Auf der erst im Frühjahr eingeführten vierstufigen Warnskala folgt nur noch die »Emergencia«, der Notstand. 
 
Dass Wasser auf der spanischen Urlaubsinsel jetzt ein besonders kostbares Gut ist, liegt daran, dass es im Winter kaum geregnet hat und sich die Grundwasserreserven nicht erholen konnten. Im Juli waren sie im Schnitt nur mehr zu 44 Prozent gefüllt, der Pegel war damit so tief gesunken, wie seit zehn Jahren nicht mehr. Auch die zwei Stauseen im Tramuntana-Gebirge, der Gorg Blau und der Embalse de Cúber, die etwa ein Drittel des Leitungswassers für die Inselhauptstadt Palma bereitstellen, geben ein klägliches Bild ab.
 
Die Urlaubermassen, die in der angelaufenen Rekordsaison über die Insel hereinbrechen, dürften die Wasservorräte weiter schrumpfen lassen. Ein Tourist verbraucht schließlich im Schnitt 440 Liter Wasser, gut drei Mal so viel wie ein Einheimischer, hat Iván Murray, Geograf an der Balearen-Universität, errechnet.
 
In weiser Voraussicht hat die Inselregierung deshalb bereits im Frühjahr die Entsalzungsanlagen in Palma, Andratx und Alcúdia wieder hochgefahren, die zuletzt - weil man sich lieber auf den Regen verließ - größtenteils stillgelegt waren. Seitdem verwandeln sie auf Hochtouren Meer- in Leitungswasser, auch wenn das einen mitunter unangenehm salzigen Geschmack auf der Zunge hinterlässt.
 
Darüber hinaus hat die Insel ein weiteres Problem: Das Leitungsnetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse, ein Viertel des Wassers geht auf dem Weg zum Verbraucher verloren. Viele Gemeinden legten daher hastig Sanierungsprogramme auf oder begannen, Lecks behelfsartig zu flicken - doch die akute Wassernot scheint damit nicht gelindert.
 
Besorgniserregend ist die Lage unter anderem in den Bergdörfern an der Nordküste, wo das Wasser vor allem aus unterirdischen Quellen kommt. In Dörfern wie Deià, Valldemossa und Banyalbufar wurden Verordnungen erlassen, die Bürger zum Wassersparen verpflichten. Und nicht nur in Estellencs muss bei der Versorgung inzwischen mit Tanklastern nachgeholfen werden - was zunehmend für Unmut sorgt, Wasser auf Rädern ist schließlich um ein Vielfaches teurer.
 
Mateu Ferrá, Bürgermeister in Banyalbufar, polterte unlängst in einem Zeitungsbericht, er müsse bereits zehn Prozent des Gemeindeetats für die Wasserlieferungen opfern. Seine Forderung: Die Regierung solle doch bitte einen Teil der Einnahmen aus der neuen Touristensteuer zur Bekämpfung des Wassernotstands verwenden. 
 
Entspannter ist die Lage derzeit noch in der Bucht von Palma - der am dichtesten besiedelten Region der Insel. Weder in Palma noch in der Urlauberhochburg Arenal werde es zu Versorgungsengpässen kommen und auch nicht zu Verbrauchsbeschränkungen, versichert Joana Maria Garau, die Leiterin des balearischen Wasserwirtschaftsamts.
 
An der Playa fließt das kühle Nass vorerst ungebremst weiter. Ruud van Gastel, ein holländischer Urlauber, erfrischt sich unter einer der Strandduschen. »Wasserknappheit? Oh, das wusste ich nicht«, sagt er fast schuldbewusst. Kopfschüttelnd zeigt er dann aber auf den nicht aufhörenden Wasserstrahl - die Dusche ist wohl defekt.
 
Immerhin, in zahlreichen Hotels liegen Flyer der Stadtwerke und der Inselregierung aus, die die Urlauber zum sparsamen Umgang mit dem knappen Gut aufrufen - etwa indem sie aufs tägliche Wechseln der Handtücher verzichten. »Das machen wir aber schon seit Jahren«, sagt Rezeptionist Toni im Hotel Playa Golf, der die Panikmache für unbegründet hält. Szenarien wie aus den 1990er Jahren, als infolge einer Trockenperiode Wasser mit Schiffen vom Festland auf die Insel geschafft wurde, während die Leitungen trotzdem stellenweise versiegten, gehörten ein für allemal der Vergangenheit an, ist der Mallorquiner überzeugt. »Wir haben doch jetzt Entsalzungsanlagen.« 
 
Auch im Tourismusministerium ist man noch gelassen. »In den Urlauberhochburgen gibt es genug Wasser«, sagt eine Sprecherin - und schiebt aber schnell hinterher: »Derzeit.« Wie die Lage aber nach dem Rekordansturm der Touristen im August aussehen wird, ist ungewiss.
 
 
Touristenmagnet im Mittelmeer
 
Mallorca, mit gut 3600 Quadratkilometern größte Insel der Balearen, ist eines der beliebtesten Ferienziele im gesamten Mittelmeerraum. Fünf Fakten:
 
- 2015 verbrachten dort mehr als 3,2 Millionen Deutsche ihren Urlaub, außerdem etwa zwei Millionen Briten und eine Million Spanier.
 
- 40 Prozent der Insel, die 550 Kilometer Küste hat, stehen unter Naturschutz. Neben Stränden und Buchten lockt das Tramuntana-Gebirge mit mehr als 1400 Meter hohen Gipfeln.
 
- Mehr als die Hälfte der rund 600 000 Einwohner leben in der Hauptstadt Palma de Mallorca - Verwaltungszentrum und wichtigste Hafenstadt der Insel.
 
- Schon im 19. Jahrhundert war die Insel ein beliebtes Ziel für den Fremdenverkehr - zunächst vor allem für die spanische Oberschicht, später zunehmend auch für britische Touristen.
 
- Mit der Entwicklung des Charterflugverkehrs Ende der 1950er Jahre begann der Massentourismus. Bevor dieser zum zentralen Motor der einheimischen Wirtschaft wurde, lebten die Inselbewohner vor allem von der Landwirtschaft.

(09.08.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.