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Viele elektronische Türschlösser in Hotels weisen eine Software-Schwachstelle auf. Der Hersteller Assa Abloy will das mit Software-Updates lösen

 

Viele elektronische Türschlösser in Hotels weisen eine Software-Schwachstelle auf. Der Hersteller Assa Abloy will das mit Software-Updates lösen

Mangelnde Sicherheit Schlösser in Hotelzimmern können gehackt werden

Viele elektronische Türschlösser in Hotels sind anfällig, wie ein Test erfahrener IT-Sicherheitsforscher zeigt.

Die elektronischen Türschlösser von Millionen Hotelzimmern weltweit sind nach Erkenntnissen von IT-Sicherheitsforschern anfällig für Hacker-Attacken gewesen. Die Angreifer hätten wegen einer Software-Schwachstelle Generalschlüssel für alle Türen in einer Einrichtung erzeugen können.

Der Hersteller Assa Abloy veröffentlichte inzwischen Software-Updates, die das Problem beheben. Zugleich spielte der schwedische Türschloss-Spezialist die Risiken im Zusammenhang mit der Schwachstelle herunter. Die Software sei «ein 20 Jahre altes Produkt, das nach 12 Jahren und tausenden Stunden intensiver Arbeit zweier Mitarbeiter von F-Secure geknackt wurde», sagte eine Sprecherin der Firma der BBC. Diese alten Schlösser machten nur noch einen geringen Anteil der installierten Schließanlagen aus und würden schnell durch neue Technologie verdrängt. F-Secure hatte mit Assa Abloy bereits im vergangenen Jahr zusammengearbeitet, um die Lücke zu schließen.

Die Sicherheitsforscher interessierten sich nach eigenen Angaben für das Thema, seit einem von ihnen vor rund 15 Jahren bei einer Sicherheitskonferenz in Berlin ein Laptop aus dem Hotelzimmer gestohlen wurde. Dabei gab es weder Spuren eines gewaltsamen Eindringens, noch Hinweise auf einen unbefugten Zugriff in den Zugangsprotokollen.

«Wir wollten herausfinden, ob es möglich ist, das elektronische Schloss zu knacken, ohne Spuren zu hinterlassen», sagte F-Secure-Experte Timo Hirvonen. «Als wir verstanden hatten, wie das System konzipiert wurde, tauchten zunächst scheinbar harmlose Mängel auf.» Diese hätten sie dann «kreativ kombiniert», um eine Methode zur Erstellung von Generalschlüsseln zu entwickeln.

Die Entdeckung ist nicht der erste Fall dieser Art: Bereits 2012 war eine Sicherheitslücke in elektronischen Türschlössern eines anderen Herstellers gefunden worden, die ebenfalls in Millionen Hotelzimmern installiert waren. Diese Schwachstelle wurde damals von zumindest einem Dieb für mehrere Dutzend Einbrüche genutzt.

(27.04.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.