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Keine Nation reist so gern wie die Deutschen. Fast 70 Milliarden Euro geben sie jährlich für Auslandreisen aus

Keine Nation reist so gern wie die Deutschen. Fast 70 Milliarden Euro geben sie jährlich für Auslandreisen aus

Foto: © stevepb (CC0 1.0) - pixabay.com

Marktforschung Reiselust ist ungebrochen

Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK hemmen die wirtschaftliche Situation und Ängste vor Terror derzeit die Reiselust. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) sieht das gelassen und kontert: Deutsche wollen sogar mehr Geld für den Urlaub ausgeben.
»Jetzt werden Urlaubspläne geschmiedet«, schreibt der Verband. »Die Urlaubsentscheidungen waren bislang nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben«, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die anfängliche Buchungszurückhaltung von Dezember und Januar lässt allmählich nach, seit Anfang Februar wird viel gebucht.
 
2016 wird das Jahr der Karibik
 
Dabei sind die Trends des Vorjahres ungebrochen: Zu den beliebtesten Auslandszielen gehören erneut die Mittelmeerländer. Auch Kreuzfahrten auf den Weltmeeren und Ziele in der Ferne bleiben besonders gefragt.

Momentan rechnet der Verband für 2016 mit einem »Jahr der Karibik«: Gäste nehmen besonders Kuba, die Dominikanische Republik und Mexiko in den Blick. Auch Reisen nach Mittel- und Südamerika werden zunehmend gebucht. Asien ist ähnlich beliebt wie im letzten Jahr, wobei Thailand immer noch als beliebtestes Ziel hervorsticht. In Afrika erholen sich Südafrika und Namibia von den Einbrüchen, die unter anderem das Ebola-Virus mit sich gebracht hatte, und verzeichnen einen Anstieg der Buchungen.
 
In Europa sind Portugal und Spanien beliebt
 
Wer in Europa bleiben möchte, den zieht es besonders nach Portugal und Spanien, insbesondere auf die Kanaren. Bulgarien und Italien legen ebenfalls zu. Auch Griechenland entwickelt sich nach anfänglichem Zögern aktuell wieder gut, vor allem die Inseln Rhodos, Kreta und Korfu. Immer mehr Deutsche wollen offenbar auch im eigenen Land bleiben und setzen insbesondere auf die Nord- und Ostseeküste. Überhaupt lockt der Norden: Länder wie Island, Norwegen und Dänemark werden deutlich häufiger nachgefragt.
 
Gute Aussichten trotz Krisen
 
Mit Buchungen für die Türkei, Ägypten und Tunesien dagegen halten sich die Deutschen derzeit zurück, die Angst vor Anschlägen lässt das Interesse sinken. Dass dies von Dauer sein wird, denkt die Reisebranche nicht: Krisen wirkten sich in der Regel nur kurzzeitig aus und verlagerten die Reiseströme, minderten sie aber nicht, sagt der DRV-Präsident Fiebig. 
 
Allgemein pessimistisch, persönlich zuversichtlich
 
Generell sieht er in der geringen Inflationsrate, den gesunkenen Energiekosten und der stabilen Beschäftigungslage »gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Reisejahr.« Denn obwohl die allgemeine wirtschaftliche Lage die Deutschen pessimistisch stimmt, gehen unverändert viele Menschen davon aus, dass sich ihre persönliche wirtschaftliche Situation verbessern wird. 
 
Die Deutschen legen traditionell einen hohen Stellenwert auf ihre Urlaubsreisen, andere Konsumbereiche treten klar dahinter zurück. Dies stützt seit Jahrzehnten die touristische Nachfrage hierzulande, schreibt die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR). In einer aktuellen FUR-Umfrage bezeichneten immerhin 58 Prozent der Befragten Urlaubsreisen als besonders wichtig. »Das ist die Basis für die über Jahre konstante Urlaubsnachfrage, die auch bei vielfältigen äußeren Einflüssen kaum schwankt«, so die Forscher.
 
Denn die  Deutschen  sind verlässlich: Die Urlaubslust bleibt auf hohem Niveau. Jeweils 55 und 60 Prozent der Befragten verfügen zudem über ausreichende finanzielle und zeitliche Möglichkeiten, diese in die Tat umzusetzen. Die Klassiker bleiben dabei Strand-, Ausruh-, Natur-, und Familienurlaub. 
 
Deutsche zahlen mehr für ihren Urlaub
 
Auch bei den Ausgaben scheinen die Deutschen spendabler zu werden: Jeder Vierte will 2016 mehr Reisen machen als im Vorjahr; fast jeder Dritte will mehr Geld für Reisen ausgeben. Laut DRV nehmen die Reisen mit einem Preis von mehr als 3.000 Euro pro Person stark zu. Mit rund 13 Prozent würden auch Reisen ab 5.000 Euro zunehmend gebucht. Insgesamt gehen die Forscher der FUR für 2016 von einem starken Jahr für den Urlaubstourismus aus.

Besorgt ist die Reisebranche daher nicht, immerhin stieg zuletzt nicht nur das Umsatzniveau, sondern auch die Beschäftigten- und Auszubildendenzahl in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern auf insgesamt mehr als 70.800. Besonders in den neuen Bundesländern ist der Stellenmarkt reich an Gesuchen nach qualifiziertem Nachwuchs. Die meisten neuen Reisebüros haben 2015 in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eröffnet. 

(10.03.2016, rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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