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Ein Grund für den Tourismusboom ist die instabile Lage in anderen Reiseländern: Ägypten, Tunesien, Türkei

Ein Grund für den Tourismusboom ist die instabile Lage in anderen Reiseländern: Ägypten, Tunesien, Türkei

Massentourismus Einwohner beklagen die Touristenströme

In vielen Städten wächst die Abneigung gegenüber Touristen. Die Balearen-Regierung zeigt jetzt, wie ein Modell gegen das Phänomen »Overtourism« aussehen könnte.

In der stillen Zeit, wenn die Touristenströme auch auf Mallorca abebben, wird mancher Insulaner nachdenklich. Auch die Inselregierung nutzt die Zeit, um ihre Gedanken zu sortieren. Das Dilemma: Die Insel lebt vom Tourismus. Aber viele Einheimische haben die Nase gestrichen voll von vollen Gassen, vollgekübelten Gehsteigen und überzogenen Mieten.

Mallorca ist mit dem Massentourismus groß geworden. Er hat der Insel Wohlstand gebracht. Doch heute läuft der Besucherstrom aus dem Ruder. Die Zahl der Gäste auf der Baleareninsel ist von 9,5 Millionen im Jahr 2002 auf 15 Millionen in 2016 gestiegen, bei kaum einer Million Einwohner. Kreuzfahrtpassagiere überfluten Palmas Altstadt, Rollkoffer rattern über das Kopfsteinpflaster.

Ein Grund für den Tourismusboom ist die instabile Lage in anderen Reiseländern: Ägypten, Tunesien, Türkei. Doch das ist nur eine Erklärung. Eine andere: Heute kann jeder mit Billigfliegern und Airbnb für ein paar Euro Urlaub machen. Für viele junge Leute gehört der Kurztrip nach Mallorca, Barcelona oder Venedig zum Leben wie das Smartphone.

Jetzt zieht die Balearen-Regierung die Reißleine. Nach langem Disput wurde 2015 die Ökosteuer wieder eingeführt. Dabei geht es außer um Naturschutz auch um den Schutz der Menschen. »Der Tourismus verlagert sich in die klassischen Wohnviertel«, sagt Alexandra Wilms vom balearischen Tourismusministerium. »Das hat zu Wohnraumknappheit und massiv steigenden Mieten geführt.«

Mit einem neuen Vermietungsgesetz will die Balearen-Regierung wieder Herr der Lage werden. Die Stadt Palma ist zudem dabei, Gegenden auszuweisen, in denen die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Zukunft tabu sein wird. Quasi das gesamte Stadtgebiet soll zur ferienwohnungsfreien Zone werden.

Online-Plattformen wurden verpflichtet, nur noch Angebote mit Lizenz auf ihren Seiten zu veröffentlichen. Fehlt die Lizenz, kann die Plattform mit einer Geldbuße von bis zu 400000 Euro bestraft werden. Vermietern drohen Strafen bis zu 40000 Euro. Eine kostenlose App soll es Mietern ermöglichen zu prüfen, ob sie eine legal zugelassene Wohnung mieten.

Außerdem soll die seit fast 20 Jahren existierende Bettenobergrenze endlich kontrolliert werden. Für Mallorca gibt es seit August offiziell 435707 Ferienbetten. Wer ein neues Hotel eröffnen will, der muss entsprechend viele Plätze aus der sogenannten Bettenbörse kaufen - für rund 4000 Euro pro Bett. Derzeit befinden sich noch rund 42000 Betten in der Bettenbörse. »Sind die verkauft, können neue Beherbergungsbetriebe nur entstehen, wenn alte schließen«, sagt Wilms.

Auch beim Kreuzfahrttourismus greift die Balearen-Regierung durch. Derzeit versucht sie sich an einer besseren Verteilung der Kreuzfahrtschiffe. Im Sommer legen an Dienstagen bis zu sieben Schiffe gleichzeitig an, am Donnerstag dagegen nur eins. Zudem bemüht sich die Stadt Palma um eine bessere Verteilung: Bisher fuhren die Busse vom Kreuzfahrtterminal nur zur Kathedrale. Durch drei neue Haltestellen soll der Verkehr entzerrt werden.

Das Modell Mallorca könnte auch ein Modell für andere Ziele mit ähnlichen Problemen sein. »Um Städte wie Barcelona, Venedig und Dubrovnik kann man ja nicht einfach einen Zaun ziehen«, sagt der Münchner Tourismusforscher Jürgen Schmude. Limitierungs- und Lenkungsstrategien wie in Mallorca machten da durchaus Sinn: »Oft geht es ja vor allem um das subjektive Empfinden, wie Tourismus wahrgenommen wird.«

Auch andere Städte haben jüngst limitiert, zum Beispiel Barcelona. 32 Millionen Touristen zählt die 1,6 Millionen-Einwohner-Stadt jährlich. Einheimische protestieren gegen die Besucher aus aller Welt, eine linke Bürgermeisterin hat einen radikalen Baustopp für neue Hotelbauten im Stadtzentrum verhängt und Geldbußen von 600000 Euro gegen die beiden Übernachtungsportale Airbnb und Homeaway erlassen, weil die illegale Ferienwohnungen auf ihren Webseiten anboten.

In Venedig, wo 56000 Einwohner der Altstadt jedes Jahr mehr als 14 Millionen Tagesbesuchern und zehn Millionen Übernachtungsgästen gegenüberstehen, sind es kleine Aktionen gegen die Beeinträchtigungen durch den Tourismus: Immer wieder wird zum Beispiel ein Rollkofferverbot gefordert. Und ganz große: Vor einigen Wochen beschloss die Stadt, dass Kreuzfahrtschiffe über 55000 Tonnen in Zukunft in Marghera am Festland festmachen, um die Altstadt zu schonen. Dafür muss dort allerdings erst ein neuer Terminal gebaut werden. Fertigstellung frühestens 2020.

Längst machen sich auch deutsche Städte Gedanken, wie sie dem Phänomen Overtourism entgegenwirken können. In Berlin wurde die Marke von 31 Millionen Übernachtungen im Jahr 2016 geknackt. Fehlender Wohnraum und steigende Mieten sind genauso ein Thema wie das Gefühl vieler Einwohner, dass ihre Stadt immer lauter und dreckiger wird. Um dem entgegenzuwirken, hat Visit Berlin das Projekt »Hier in Berlin« gestartet mit dem Ziel, »dass der Tourismus im Einklang mit den Berlinern funktioniert«.

Das Problem der Hauptstadt ist die Verteilung der Besucher. Angesagte Bezirke wie Berlin-Mitte und Kreuzberg leiden unter den Touristenmassen, andere profitieren davon nicht genug. Deshalb hat die Stadt nicht nur die Reiseführer-App »Going local Berlin« zur Lenkung der Touristenströme ins Leben gerufen, sondern 2016 auch strengere Regeln für Vermietung von privatem Wohnraum geschaffen.

Regensburg, wo die Übernachtungszahlen seit der Ernennung zum Unesco-Weltkulturerbe im Jahr 2006 von 695000 auf mehr als eine Million jährlich gestiegen sind, erarbeitet derzeit ein neues Tourismuskonzept. Vor allem geht es darum, den boomenden Flusskreuzfahrt-Tourismus besser zu steuern. Demnächst sollen zum Beispiel nicht mehr als 25 Gäste pro Gästeführer erlaubt sein.

Auch auf den Balearen hat ein Wechsel stattgefunden: »Mallorca wirbt nicht mehr mit seinen Stränden«, sagt Alexandra Wilms. »Im Sommer brauchen wir nicht mehr Touristen.« Geworben wird stattdessen für die Nebensaison, für Gastronomie, Natur und Kultur.

Ein Umstand freilich könnte den Mallorquinern im neuen Jahr helfen, besser zurechtzukommen. Spanien wird nicht mehr ganz so überlaufen sein wie 2017, vermutet Tourismus-Forscher Schmude. Die Türkei werde zurückkommen, vor allem über den Preis. »Denn das Gedächtnis vieler Urlauber ist kurz, gerade wenn es ums Geld geht.«

(08.01.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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