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Mautpflicht Februar wird die neue Jahresvignette Pflicht

Ab dem 1. Februar dürfen Autofahrer auf mautpflichtigen Straßen im Ausland nur noch mit neuer Jahresvignette unterwegs sein.

Wer ohne oder mit altem Pickerl erwischt wird, muss hohe Geldstrafen zahlen, erklärt der Automobilclub ADAC.
Ab Februar gibt es kein Pardon. Dann ist die neue Jahresvignette Pflicht. Die österreichische Vignette kostet 77,80 Euro für ein Jahr, für zwei Monate werden 23,40 Euro fällig, für das 10-Tages-Pickerl 8 Euro. Motorradfahrer zahlen 31 Euro für ein Jahr, 11,70 Euro für zwei Monate und 4,60 Euro für zehn Tage. Bei Motorrädern muss die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil angebracht werden. Im Pkw muss sie an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt werden. Wer ohne Pickerl erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Wer direkt eine Ersatzmaut von 120 Euro zahlt, bleibt straffrei.
Autofahrer in der Schweiz müssen für die Jahresvignette 33 Euro zahlen. Wer ohne erwischt wird, muss eine Geldbuße von 170 Euro zahlen. In Slowenien kostet die Jahresvignette für Pkw 95 Euro, die Monatsvignette 33 Euro und die 7-Tages-Vignette 15 Euro. Tschechien verlangt 60,50 Euro für ein Jahr, 18 Euro für einen Monat, 12,50 Euro für zehn Tage.

(30.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.