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Medikamente Auf Reisen doppelt mitnehmen

Reisende sollten das Doppelte der eigentlich benötigten Menge Medikamente mitnehmen.

Wer regelmäßig Arznei einnehmen muss, hat sowohl im Handgepäck als auch im Koffer den Arznei-Vorrat für die Reisedauer, rät das Centrum für Reisemedizin (CRM).

Wer seinen Arznei-Vorrat doppelt mitnimmt, sei auch dann versorgt, wenn das Gepäck abhandenkommt oder der Flieger Verspätung hat. Menschen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Spritzbesteck sollten eine ärztliche Bescheinigung dabeihaben, die beweist, dass sie alles persönlich aus medizinischen Gründen benötigen. Sonst kämen sie möglicherweise nicht durch den Zoll.

Das gelte vor allem bei Reisen in Staaten außerhalb des Schengen-Raumes, insbesondere in arabische Länder. Zoll-Probleme gebe es auch oft bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen wie morphinhaltige Schmerzmittel. Schwierig sei bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke außerdem große Hitze oder Kälte im Flieger oder am Urlaubsort. Insulin verliere zum Beispiel bei unter 0 und über 40 Grad seine Wirkung. Kinderzäpfchen gegen Schmerzen und Fieber weichen bei Hitze auf. Hierbei sollten Eltern deshalb besser auf Säfte und Tropfen ausweichen.

Bei Zeitverschiebungen sollte der Patient seine Einnahmezeit anpassen. Das gelte laut CRM gerade bei Hormonpräparaten. Wer nicht umhin komme, seine Arznei am Urlaubsort zu kaufen, sollte sich gerade in Afrika und Asien vor Fälschungen in Acht nehmen: Die Experten empfehlen original verpackte Arzneien aus lizenzierten Apotheken und warnen ausdrücklich vor dem Kauf auf Märkten. Hilfreich sei ein Beipackzettel von zu Hause, auf dem Wirkstoff, Dosierung und Marke stehen. Fälschungen seien beispielsweise an schlecht gedruckten Verpackungen, ungewöhnlichem Geruch und Geschmack oder brüchiger Konsistenz zu erkennen.

CRM zu Medikamenten im Handgepäck

(13.06.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.