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Der Koffer fürs Handgepäck darf nicht zu groß sein - doch für wichtige Dinge muss genug Platz sein: Geld, Medikamente, Elektronik und Kabel sowie Wäsche zum Wechseln gehören hinein

Der Koffer fürs Handgepäck darf nicht zu groß sein - doch für wichtige Dinge muss genug Platz sein: Geld, Medikamente, Elektronik und Kabel sowie Wäsche zum Wechseln gehören hinein

Foto: Tobias Hase

Medikamente und Elektronik Was immer ins Handgepäck gehört

Dieses Szenario wünscht sich kein Reisender: Bei der Ankunft am Flughafen steht man am Gepäckband - doch der Koffer kommt nicht. Was nun? Nicht ganz so schlimm ist die Situation, wenn essenzielle Dinge sich im Handgepäck befinden.

Nach und nach leert sich das Gepäckband - doch der eigene Koffer war nicht dabei. In diesem Fall ist es gut, wenn man das Wichtigste im Handgepäck verstaut hat. REISE & PREISE hat einige Tipps, was auf jeden Fall hineingehört:

Medikamente: Die wichtigsten Medikamente nimmt man mit ins Handgepäck. Innereuropäisch bekommt man damit in der Regel keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle, weil die Mitarbeiter dort die Tabletten und Pillen nicht erkennen. In fernen Ländern kann das aber doch mal vorkommen, erzählt Bez. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man eine Bescheinigung vom Arzt mitnimmt, entsprechende Formulare gibt es im Internet in mehreren Sprachen. Dort gibt der Arzt an, worum es sich bei der Arznei handelt und dass man dieses Medikament dringend braucht.

 
Geld und Elektronik: Klar, Geld und Kreditkarten gehören ins Handgepäck. Aber auch die Elektronik kommt besser dort unter - nicht nur, damit im Fall des Gepäckverlusts nichts Wertvolles wegkommt, sondern auch, weil nicht selten relativ unsanft mit den eingecheckten Koffern umgegangen wird. Für das Handy sollte natürlich auch das Ladekabel nicht fehlen, rät Bez.
 
Kleidung und Snacks: Ein paar Wechselklamotten sind sinnvoll, um die ersten Tage zu überstehen. Außerdem empfiehlt Bez, für den Flug noch ein paar Snacks einzupacken - falls das Flugzeugessen nicht schmeckt oder es gar keins gibt. Ohrstöpsel und Schlafmasken sind außerdem gute Helfer für den Flug.
 
Amenity Kits
 
Wer bei der Ankunft seinen Koffer als verloren meldet, kann auf Wunsch von der Airline ein sogenanntes Amenity Kit bekommen, erklärt Sandra Kraft, Sprecherin der Lufthansa. Darin sind Hygieneartikel wie Zahnbürste und Zahncreme.
 
Befindet sich der Passagier nicht an seinem Heimatort, darf er außerdem das Nötigste - frische Wäsche etwa - kaufen und die Rechnung einreichen. Allerdings müsse das im angemessenen Rahmen geschehen, sagt Kraft.

(09.10.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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