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Mehrwertsteuer Frühstückskostenregelung bleibt

Obwohl aus steuerlichen Gründen seit Jahresanfang Übernachtung und Frühstück separat ausgewiesen werden müssen, brauchen Arbeitgeber Dienstreisenden auch künftig wie bisher nur 4,80 Euro für das Frühstück von der Hotelrechnung abzuziehen. Dies sieht ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vor, das Hoteliers und ihre Geschäftskunden vor weiteren Nachteilen durch die Mehrwertsteuersenkung bewahren soll.

Da nämlich das Frühstück offiziell mit seinem realen Preis – in besseren Hotels meist um die 15 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer – ausgewiesen werden muss, entsteht ein Problem: Entweder muss der Geschäftsreisende mehr als die Hälfte seiner Verpflegungspauschale von 24 Euro für 24 Stunden ins Frühstück investieren oder er frühstückt außerhalb – zum Nachteil des Hoteliers. Dieses Problem hofft Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem neuen Erlass zu lösen.

(Berlin, 19.2.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.