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Mietwagen Buchung schon vor dem Urlaub vornehmen

Die Auswahl ist groß und das Kleingedruckte ist oft schwer zu vergleichen. Wie man trotzdem einen guten Deal beim Mieten eines Autos in der Feriendestination bekommt, erklärt der TÜV.

Einen Mietwagen erst während des Urlaubs zu buchen, ist in der Regel teurer und im Ausland manchmal weniger sicher. Darauf weist der TÜV Süd hin. Steht schon früh fest, wo und wie lange im Urlaub ein Mietwagen nötig sei, sollte man das Auto bereits von Deutschland aus buchen - entweder über den Reiseveranstalter oder über einen Autovermieter in Deutschland. Denn bei einem in Deutschland geschlossenen Vertrag gelten die hiesigen Gesetze, und die bieten laut dem TÜV Süd oft mehr Sicherheit als ausländische. Vor allem bieten Reiseveranstalter häufig geringere Preise, wenn ihre Kunden im Vorhinein über sie buchen. Und noch ein Tipp: Beim Abholen des Wagens sollte der Fahrer vor und während der Probefahrt im Innenraum auf den Geruch achten. Riecht es nach Benzin, Öl oder Schimmel, ist das ein schlechtes Zeichen. Der Kunde sollte besser einen anderen Wagen verlangen. Ist der Duft beim Einsteigen unauffällig, sollte der Mieter nach dem Starten sicherheitshalber erneut schnuppern. Manchmal entstehe der Geruch, der unter Umständen ein Zeichen für Mängel am Fahrzeug ist, erst bei laufendem Motor.

(09.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.