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Mietwagen in Spanien: Kunden werden um ihr Geld gebracht

Mietwagen in Spanien: Kunden werden um ihr Geld gebracht

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MIETWAGEN IN SPANIEN Kunden werden um ihr Geld gebracht

Aufgrund des immer härteren Wettbewerbs greifen spanische Mietwagenanbieter vermehrt in die Trickkiste. Über die Benzinpauschale wird zusätzlich verdient. REISE & PREISE machte den Test vor Ort.

Während Großunternehmen wie Hertz und Avis ihre Fahrzeuge weltweit vollgetankt zurücknehmen, häufen sich die Klagen über die Vorgehensweise von Verleihern, über eine vom Kunden zu entrichtende Treibstoffpauschale Kasse zu machen. So läuft es ab: Bei der Fahrzeugübergabe unterschreibt der Kunde eine Lastschrift über einen fixen Betrag und bekommt den Hinweis, den vollgetankt übernommenen Wagen leer zurückzugeben.

REISE & PREISE wollte es genauer wissen und mietete beim Anbieter Goldcar über einen deutschen Online-Broker einen Kleinwagen. Bei der Übergabe wurde uns ein Kreditkartenformular über € 86,50 zur Unterschrift vorgelegt. Weil der Tank bei der Rückgabe noch mehr als viertelvoll war, tankten wir für € 50 voll, legten die Tankquittung vor und wir verlangten unser Geld zurück. »Das wird dann automatisch gutgeschrieben«, hieß es am Counter. Als dies nicht geschah, verwies der Vermittler auf die Benzin-Klausel in den AGBs von Goldcar. Dort steht geschrieben, dass für eine Tankfüllung je nach Fahrzeugtyp zwischen 45 und 120 Euro berechnet werden und dass es bei einer Mietdauer von mehr als 4 Tagen keine Restbenzinerstattung gibt. Bitter für den Kunden: Dieser zahlt im Regelfall kräftig drauf, schließlich fährt kaum ein Mietwagenkunde das Fahrzeug bis auf den letzten Tropfen leer.

Auch andere Vermieter wenden die Methode an. Bei Hiper Rent-a-car, einem auf den Balearen ansässigen Unternehmen, greift das System erst bei einer Mietdauer ab 10 Tagen und bei Abgabe des Fahrzeuges am Flughafen, ansonsten ist das Fahrzeug vollbetankt zurückzugeben, eine Regelung, die nachdenklich stimmt. Die spanische Record-go Rent-a-car sieht für Alicante, Málaga und Mallorca bei einer Mietdauer von über 4 Tagen die »Voll-Leer-Regel« vor. Vorteil für den Vermieter: Er spart mit jedem Vermietungsvorgang geschätzte 10 bis 30 Euro und kann so besser im Wettbewerb bestehen. Recordgo macht die Verwirrung komplett. Auf den Kanaren wird der Mietwagen leer in Empfang genommen und ist später wieder leer zurückzugeben. Dabei versäumt es Record-go nicht, im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass »keine Geschäfte mit Treibstoff gemacht werden«. Doch gibt ein Kunde das Fahrzeug »leerer« zurück, als er es übernommen hat, werden ihm laut AGB nachträglich Benzin plus € 15 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt – für Benzin, dass i.d.R. der Vormieter bezahlt hat. Auch Benzinkosten für Dienstfahrten lassen sich so auf den Kunden abwälzen.

(Februar 2009, Foto: Pixelio.de - Gabi Schoenemann)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.