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Mietwagen Unerlaubte Auslandsfahrtkann teuer werden

Wer mit einem Mietwagen ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorher schlau machen, ob das auch erlaubt ist. Wenn bei der Vermietung der Verdacht aufkommt, dass das Auto gestohlen worden ist, kann das teuer werden.

Mit einem Mietwagen ohne Erlaubnis zu einer Urlaubsreise ins benachbarte Ausland aufzubrechen, kann Folgen haben. Denn die Autovermietung kann das Fahrzeug bei nicht erlaubten Auslandsfahrten wegen des Verdachts auf Diebstahl stilllegen lassen und die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13).
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Porsche geliehen, 5000 Euro in bar als Kaution hinterlegt und war nach Mailand gefahren. Die Autovermietung erfasste den Standort des Wagens mit GPS und ging davon aus, dass der Wagen gestohlen worden war. Sie beauftragte einen Abschleppdienst, um das Auto stilllegen zu lassen. Auch der Ehemann der Inhaberin der Vermietung machte sich auf den Weg nach Italien. Der Kläger war telefonisch nicht erreichbar, gab den Porsche jedoch später bei der Vermietung zurück.
Das Unternehmen stellte dem Mann die entstandenen Kosten in Rechnung. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Vermieter habe aufgrund des Standorts des Wagens und der telefonischen Nicht-Erreichbarkeit des Klägers von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Die Maßnahmen zur Festsetzung des Autos seien gerechtfertigt gewesen. Die Kosten wurden von der Kaution abgezogen.

(18.12.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.