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REISE und PREISE

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Mississippi In Jackson gibt es einen neuen Museumskomplex

Für Geschichtsinteressierte eröffnen im US-Bundesstaat Mississippi zum 200. Jahrestag zwei Museen.

Der Museumskomplex stellt die Geschichte Mississippis und den Kampf um die Bürgerrechte der Afroamerikaner vor. Eröffnet wurden das Mississippi Civil Rights Museum und das Museum of Mississippi History zum 200. Jahrestag der Staatsgründung, teilte das Verkehrsbüro Memphis & Mississippi mit. Gemeinsam kommen die beiden Museen auf eine Ausstellungsfläche von 18.000 Quadratmetern. Im Geschichtsmuseum werden unter anderem das Leben der Ureinwohner am östlichen Unterlauf des Mississippi-Flusses, die Ankunft der ersten europäischen Siedler und die Zeit des Sezessionskrieges (1861 bis 1865) dargestellt.Im Bürgerrechtsmuseum steht die Zeit der 1950er und 1960er Jahre im Vordergrund, in der es in Mississippi – wie in anderen Staaten im Süden der USA – heftigen Widerstand gegen die rechtliche Gleichstellung der Schwarzen gab. Geöffnet sind die Museen täglich außer montags und an Feiertagen von 9:00 bis 17:00 Uhr, der Eintritt kostet 8 US-Dollar (rund 6,80 Euro).

(15.12.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.