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Meistens ans Meer: Spanien, Italien und Frankreich stehen bei Jugendreisen als Ziele hoch im Kurs

Meistens ans Meer: Spanien, Italien und Frankreich stehen bei Jugendreisen als Ziele hoch im Kurs

Foto: GO Jugendreisen/Christoph Buckstegen

Mit 16 um die Welt Jugendreisen entdecken die Ferne

Spanien, Italien, Südfrankreich: Jugendreisen steuern oft Ziele am Mittelmeer an. Doch Länder wie die USA oder China werden immer beliebter. Sorgen müssen sich Eltern deshalb nicht. Oft posten die Betreuer auf Facebook, was der Nachwuchs so treibt.

Wenig coole Locations, zu viele Regeln, kaum Gleichaltrige: Jugendliche verbringen mit ihren Eltern nur selten einen aufregenden Urlaub. Das muss nicht sein. Für Teenager gibt es schließlich eine Reihe von Veranstaltern für Jugendreisen. Das sind oft spezialisierte Reiseunternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen oder Kirchengemeinden.
 
Jugendreise ist aber ein weiter Begriff: »Wir haben Angebote für Teilnehmer von 11 bis 23 Jahren«, sagt Inga Hörttrich vom Marktführer Ruf Reisen in Bielefeld. »Je jünger die Reisenden sind, umso mehr Betreuer kümmern sich um sie.« Ab etwa 10 oder 11 Jahren könne man seine Kinder auf eine begleitete Tour schicken, sagt Dennis Peinze, Geschäftsführer des Bundesforums Kinder- und Jugendreisen. Die erste Klassenfahrt liegt da meist hinter den Schülern. »Und dann ist es auch nicht mehr so schlimm mit dem Heimweh.«

 
Bei den klassischen Jugendreisen sind die Mittelmeerländer seit jeher das beliebteste Reiseziel der deutschen Teenager: »Spanien, Italien und der Süden Frankreichs zählen zu den attraktivsten Orten«, sagt Mirko Zurbonsen, Sprecher der Voyage Reiseorganisation in Paderborn, die Go Jugendreisen betreibt. »Schönes Wetter, Sonne, Wasser - das gehört für die Jugendlichen dazu.«
 
Doch es muss nicht immer das Mittelmeer sein: »Fernreisen für Jugendliche sind derzeit die größte Wachstumssparte«, bestätigt Hörttrich. Dazu gehört ein Trip durch die USA, Reisen nach China und Tibet oder sogar ein Trip um die Welt. Kostenpunkt: ab 4000 Euro. »Das sind Abenteuer im geschützten Raum«, sagt die Ruf-Sprecherin. In allen Ländern arbeite man mit Personal zusammen, das sich mit dem Land und dessen Gepflogenheiten auskennt.
 
Während die Fernreisen erst ab 16 Jahren angeboten werden, bleiben die Jüngsten eher in der Nähe. »Für die 11- bis 14-Jährigen bieten wir Touren innerhalb Deutschlands an«, sagt Hörttrich. »Bei diesen Reisen ist auch die Betreuung intensiver als bei älteren Teilnehmern.« Bei den 15- bis 18-Jährigen spielten vor allem die verschiedenen Programme eine große Rolle.
 
Die Eltern werden im Vorfeld umfassend von den Veranstaltern über den Ablauf der Reise und die Regeln informiert. »Die sozialen Netzwerke spielen eine immer wichtigere Rolle«, sagt Hörttrich. »Die Betreuer posten oft auf Facebook die neuesten Aktivitäten der Reisen, so dass die Eltern sehen können, was passiert.« Wenn der Nachwuchs sich nicht wie verabredet in regelmäßigen Abständen zu Hause meldet, seien die meisten Eltern so recht beruhigt. »Und für echte Notfälle gibt es bei uns ein Telefon, bei dem die Eltern anrufen können. Wir können dann zu jeder Zeit den Kontakt zu den Betreuern vor Ort herstellen.«
 
Noch immer ist der Bus das häufigste Transportmittel, vor allem aus Kostengründen. »Wir bieten die Anreise auch per Flugzeug an, doch das treibt den Preis gleich in die Höhe«, sagt Peinze. Das gesparte Geld nutzen die Jugendlichen wohl lieber im Urlaub - für Ausflüge, Sportevents oder für die nächste Party.
 
 
(05.11.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Foto: R&P

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