fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Mitnehmen Digitale Kopien von Pässen auf Reisen ins Gepäck

Digitale Backups von Dokumenten machen durchaus Sinn. Wer unterwegs seinen Originalpass verliert, kommt mit einer Kopie der Reisedokumente schneller weiter.

Urlauber fertigen vor der Abreise am besten digitale Kopien ihrer Reiseunterlagen an. Das empfiehlt sich für alle wichtigen Dokumente von Pässen oder Ausweisen über Impfpässe bis hin zu Kreditkarten. Diese scannen sie entweder ein oder fotografieren sie ab, was noch schneller geht.

Die Bilddateien legen sie verschlüsselt auf einem USB-Speicherstick oder in einem Online-Speicher ab, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Verschlüsselung ist unbedingt notwendig, damit kein Missbrauch mit den Daten betrieben werden kann, wenn man den Stick verliert oder Unbefugte Zugriff auf den Speicherdienst bekommen sollten.

Aus dem gleichen Grund ist es dem BSI zufolge auch sinnvoll, zumindest die sensiblen Daten auf Smartphones, Tablets oder Notebooks zu verschlüsseln, wenn diese in den Urlaub mitgenommen werden. Außerdem sollten unbedingt die Gerätesperren oder Passwortabfragen des Betriebssystems aktiviert werden, falls das noch nicht der Fall ist, damit kein Unbefugter Zugriff bekommen kann. Vor der Abfahrt sollten Reisende noch einmal alle Daten sichern, am besten auf einer externen Festplatte, damit sie keinen Totalverlust erleiden, falls ein Gerät im Urlaub abhandenkommt.

(05.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.