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Miturlauber Die Deutschen mögen dieJapaner und Schweizer

Japaner sind zurückhaltend und höflich - vermutlich machen die Deutschen deshalb am liebsten mit ihnen Urlaub. Auch mit Österreichern und Schweizern lassen sie es sich gut gehen. Und wen mögen sie gar nicht?

Touristen aus Deutschland machen am liebsten gemeinsam mit Schweizern, Österreichern und Japanern Urlaub. 96 Prozent können sich an keine schlechten Erfahrungen mit Schweizern erinnern. Bei Österreichern und Japanern liegen die Werte bei 93 beziehungsweise 92 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Keyfacts-Umfrage im Auftrag von Urlaubstours.de.
Mit Abstand am unbeliebtesten als Miturlauber sind Russen. 65 Prozent der rund 8.100 Befragten in Deutschland haben schon schlechte Erfahrungen mit ihnen gemacht. Zu laut und zu betrunken, lautet die Kritik. Ebenfalls nicht besonders beliebt sind Briten (42 Prozent). Mit ihren eigenen Landsleuten wollen 18 Prozent im Urlaub nichts zu tun haben.

(14.06.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.